Neue Partnerschaft stärkt MEDI-MVZ

19. Juli 2024

Die gesetzliche Ungerechtigkeit bei den Gründungseigenschaften von medizinischen Versorgungszentren (MVZ) waren Auslöser dafür, dass MEDI Baden-Württemberg mit dem ambulanten Gesundheitsversorger ze:roPRAXEN im vergangenen Jahr eine Tagesklinik in Bad Säckingen gekauft hat. Damit entwickelt MEDI sein MVZ-Konzept „Arztpraxen 2030“ und die damit verbundene ambulante ärztliche Versorgung weiter.

Das Gesetz benachteiligt in Deutschland niedergelassene Ärztinnen und Ärzte: Während Krankenhäuser MVZ als GmbH gründen und weitere Gesellschafter daran beteiligen dürfen, bleibt diese Möglichkeit den Niedergelassenen verwehrt. Jahrelang kämpfte der MEDI Verbund dafür, eine Rechtsänderung zu erwirken und die Schieflage zum Nachteil der Vertragsärzte zu begradigen – jedoch vergeblich. „Wir bleiben aber dabei, dass angestellte niedergelassene Kolleginnen und Kollegen in unseren MVZ auch Gesellschafter werden können und dort Verantwortung übernehmen“, betont MEDI-Chef Dr. Norbert Smetak.

„Alles in ärztlicher Hand“

Als sich im vergangenen Jahr die Gelegenheit dazu bot, kaufte die MEDIVERBUND AG die Tagesklinik nahe der Schweizer Grenze zusammen mit den ze:roPRAXEN. Die Kosten dafür teilten sich beide Partner. Die Einrichtung in Bad Säckingen schreibt nach Smetaks Aussagen eine schwarze Null. Sie war auch deswegen attraktiv, weil dort alles in ärztlicher Hand bleibt. „Fremdinvestoren mit hauptsächlich unternehmerischen Interessen und intransparenten Eigentumsverhältnissen mischen hier nicht mit“, stellt der Kardiologe klar. Beide Partner teilen sich die Kompetenzen: „Wir bringen mit unserem Team unternehmerische und juristische Expertise mit. Die ze:roPRAXEN führen MVZ an 16 Standorten in drei Bundesländern und unterstützen uns mit ihrem Management-Know-how“, erklärt Smetak weiter.

Das MEDI-MVZ-Konzept „Arztpraxen 2030“ war von Beginn an so ausgelegt, dass es als Unterstützer in Regionen fungiert, in denen die ambulante Versorgung der Bevölkerung nicht mehr sichergestellt werden kann (lesen Sie dazu auch den Artikel auf Seite 48). Bis heute arbeiten acht MEDI-MVZ in Baden-Württemberg. „Wir treten mit unserem Modell nicht in Konkurrenz zu niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen auf“, stellt der MEDI-Vorsitzende klar. Aktuell liegen viele Anfragen aus dem Ländle auf seinem Schreibtisch.

Angelina Schütz

p

Die Standorte der MEDI-MVZ

In Baden-Württemberg arbeiten diese acht medizinische Versorgungszentren nach dem MEDI-Konzept „Arztpraxen 2030“ an sieben Standorten:

■ Aalen
■ Böblingen-Dagersheim
■ Schopfheim (zwei MEDI-MVZ)
■ Reichenbach
■ Lützenhardt
■ Wendlingen
■ Schluchsee

Social Media

Folgen Sie uns auf unseren Plattformen.

Aktuelle MEDI-Times

MEDI-Newsletter

Mit dem kostenfreien MEDI-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und die neuesten Angebote. Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden!

Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.*

Auf Facebook kommentieren!

MVZ Ditzingen: Neue Wege in der ambulanten Versorgung

Das jüngst eröffnete MEDI-MVZ Ditzingen zeigt, wie die Zukunft der ambulanten Versorgung aussehen kann: Drei Praxen vereint, Nachwuchs gefördert, Bürokratie reduziert – und die smarte MEDI-eigene Soft...

Apothekenreform: Ärzteverband MEDI fordert Dispensierrecht und Entlastung der Praxen – statt Kompetenzen zu verlagern

MEDI Baden-Württemberg e. V. kritisiert die politischen Pläne, Apotheken im Rahmen der geplanten Apothekenreform deutlich mehr Befugnisse zu übertragen. Aus Sicht von MEDI brauchen Arztpraxen vor allem Entlastung durch Bürokratieabbau, die Entbudgetierung und eine effizientere Digitalisierung – statt einer Verschiebung medizinischer Kompetenzen. Zusätzlich fordert der Verband das Dispensierrecht für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im Bereitschaftsdienst und Notdienst, um die Handlungsfähigkeit zu stärken und die Versorgung – insbesondere in ländlichen Regionen – zu verbessern.

ePA: MEDI GENO Deutschland hofft auf „nicht zu holprigen Start“

Ab heute ist die Nutzung und Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) für Vertragsärztinnen und ‑ärzte sowie vertragsärztlich tätige Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gesetzlich verpflichtend. Praxisabläufe dürfen laut MEDI GENO Deutschland e. V. durch die ePA nicht gestört werden. Der fachübergreifende Ärzteverband fordert die Politik auf, hinsichtlich Praktikabilität und Datensicherheit weiter nachzubessern – in enger Abstimmung mit der niedergelassenen Ärzte- und Psychotherapeutenschaft.

Finanzkommission Gesundheit: MEDI kritisiert Ausschluss der niedergelassenen Ärzteschaft

Der fachübergreifende Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg e. V. kritisiert, dass Bundesgesundheitsministerin Nina Warken für die Finanzkommission Gesundheit ausschließlich Vertreterinnen und Vertreter aus Universitäten und Kliniken berufen hat, um Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu erarbeiten. MEDI warnt davor, die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten mit ihrer wichtigen Praxiserfahrung auszuschließen.