TI-Konnektoren: BSG entscheidet am 6. März 2024 zur Rechtmäßigkeit des Honorarabzugs bei Nichtinstallation und über Kostenerstattung für den Betrieb

1. März 2024

Die fachübergreifenden Ärzteverbände MEDI GENO Deutschland e. V., MEDI Baden-Württemberg e. V. und MEDI Südwest e. V. unterstützen weiterhin die Bemühungen der Ärzteschaft in Baden-Württemberg, aber auch bundesweit, sich gegen den Honorarabzug bei Nichtinstallation der Telematikinfrastruktur (TI) und bei der Frage der Kostenerstattung zur Wehr zu setzen.

Am 6. März 2024 wird das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel abschließend über die Frage entscheiden, ob die Entscheidungen des Instanzgerichts SG Mainz rechtsfehlerfrei ergangen ist und ob der Honorarabzug bei Nichtinstallation des TI-Konnektors rechtmäßig erfolgt. Dieses Musterverfahren ist im Wege der Sprungrevision zum Bundessozialgericht gelangt. Siehe dazu auch die Erläuterung von MEDI Baden-Württemberg e. V.

Am gleichen Tag steht auch eine Entscheidung zur Frage der Rechtmäßigkeit der Höhe der Kostenerstattungen für den Betrieb der TI-Konnektoren an. Zu diesem zweiten Musterverfahren läuft ein Parallelverfahren zu der Frage, ob die pauschale Kostenerstattung für die Erstinstallation rechtmäßig umgesetzt wurde. Dieses Verfahren liegt allerdings noch immer am Sozialgericht Stuttgart. Die Verfahrensverzögerung ist dadurch eingetreten, dass das Stuttgarter Gericht sowohl die Kassenärztliche Bundesvereinigung als auch den GKV-Spitzenverband zu diesem Verfahren beigeladen hat.

Ein Antrag auf Ruhendstellung des vor dem BSG anhängigen Verfahrens – bis das Stuttgarter Gericht in Sachen der Kostenerstattung für die Erstinstallation entschieden hat – wurde durch das Gericht in Kassel abschlägig beschieden. Folglich ist damit zu rechnen, dass am 6. März 2024 eine Entscheidung über beide anhängigen Rechtsfragen ergehen wird.

Ebenfalls abschlägig wurde ein Antrag auf Erteilung des Rederechts für einen Vertreter des MEDI Verbunds beschieden. Dies wird durch die Vorsitzende Richterin des 6. Senates damit begründet, dass es hierfür keinen prozessualen Raum gebe. Damit sind „Nichtprozessbeteiligte“ von jeglichem Rederecht ausgeschlossen.

„MEDI ist weiterhin von den Erfolgsaussichten der Klagen überzeugt, da es im allgemeinen Interesse liegt, dass das Gesundheitssystem nicht durch technisch unsichere und im Betrieb teure IT-Systeme belastet wird, die nicht das angestrebte Ziel einer Effizienzsteigerung bewirken“, betont Dr. Norbert Smetak, Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg e. V., MEDI GENO Deutschland e. V. und praktizierender Kardiologe.

Social Media

Folgen Sie uns auf unseren Plattformen.

Aktuelle MEDI-Times

MEDI-Newsletter

Mit dem kostenfreien MEDI-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und die neuesten Angebote. Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden!

Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.*

Auf Facebook kommentieren!

“Die ePA ist die Antwort auf eine Frage, die niemand gestellt hat”

Der Psychiater und Autor Dr. Andreas Meißner warnt in seinem Buch vor einem Bruch der Schweigepflicht durch die elektronische Patientenakte (ePA). Sein Wissen hat er als Mitglied der ePA-Taskforce bei MEDI eingebracht. Im Gespräch erläutert Meißner, warum er die aktuelle ePA für problematisch hält und wie Digitalisierung der Versorgung dienen kann.

15 Jahre Kardiologievertrag: “Klassische Win-win-Situation”

Seit Jahren prägen die Haus- und Facharztverträge von MEDI die ambulante Versorgung im Südwesten. Vor 15 Jahren startete bundesweit der erste Kardiologievertrag. Im Interview blickt MEDI-Chef Dr. Norbert Smetak zu den Anfängen zurück und erklärt, warum die Verträge heute wichtiger denn je sind.

Apothekenreform: Ärzteverband MEDI fordert Dispensierrecht und Entlastung der Praxen – statt Kompetenzen zu verlagern

MEDI Baden-Württemberg e. V. kritisiert die politischen Pläne, Apotheken im Rahmen der geplanten Apothekenreform deutlich mehr Befugnisse zu übertragen. Aus Sicht von MEDI brauchen Arztpraxen vor allem Entlastung durch Bürokratieabbau, die Entbudgetierung und eine effizientere Digitalisierung – statt einer Verschiebung medizinischer Kompetenzen. Zusätzlich fordert der Verband das Dispensierrecht für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im Bereitschaftsdienst und Notdienst, um die Handlungsfähigkeit zu stärken und die Versorgung – insbesondere in ländlichen Regionen – zu verbessern.