Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz: MEDI droht mit Korbmodell

Die fachübergreifenden Ärzteverbände MEDI GENO Deutschland e. V. und MEDI Baden-Württemberg e. V. kritisieren den Referentenentwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz des Bundesministeriums für Gesundheit, der am vergangenen Samstag bekannt wurde, scharf. Der Verband spricht von einem “Generalangriff auf den Sicherstellungsauftrag“ und kündigt an, das sogenannte Korbmodell in Erwägung zu ziehen.

Nach dem aktuellen Referentenentwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) erhalten die Länder gesetzlich die Möglichkeit sogenannte sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen zu bestimmen, im ersten Entwurf noch als „Level 1i-Kliniken“ angekündigt, deren Leistungsspektrum neben stationären auch erweiterte ambulante sowie medizinisch-pflegerische Leistungen umfasst. Das Gesetz räumt diesen sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen ferner die Möglichkeit ein, Leistungen der hausärztlichen Versorgung nach § 73 Absatz 1 Satz 2 zu erbringen.

„Das Gesetz ist in der aktuellen Version ein Generalangriff auf den Sicherstellungsauftrag durch die Hintertür. Soll Herr Lauterbach das Kind ‚Poliklinik‘ doch beim Namen nennen. Die Ambulantisierung der Hausärztinnen und Hausärzte in der Klinik nimmt den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen jegliche Entfaltungsmöglichkeit“, kritisiert Dr. Norbert Smetak, Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg e. V., MEDI GENO Deutschland e. V. und praktizierender Kardiologe in Kirchheim unter Teck. Der MEDI-Chef kündigt an, das sogenannte Korbmodell in Erwägung zu ziehen. Bei diesem Modell geht es um einen gemeinschaftlichen Systemausstieg der Niedergelassenen durch Rückgabe ihrer Zulassungen.

„Jede Woche gibt es eine neue Hiobsbotschaft für die niedergelassene Ärzteschaft. Die Kolleginnen und Kollegen sind am Rande der Verzweiflung. Viele geben ihre Niederlassung früher ab. Die Politik zwingt uns, neben den Protesten, auch über Maßnahmen wie das Korbmodell konkret nachzudenken. Bei MEDI laufen aktuell erste Planungen“, ergänzt Dr. Bernhard Schuknecht, stellvertretender Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg e. V. und praktizierender Orthopäde im Rhein-Neckar-Kreis.

Tanja Reiners

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Muss ich Begleithunde in meine Praxis lassen?

Ein Hund in der Arztpraxis widerspricht zwar für viele im ersten Moment den Vorstellungen von einem sauberen und hygienischen Umfeld. Aus Sicht der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft, des Robert-Koch-Instituts und des Bundesgesundheitsministeriums spricht in aller Regel kein Hygienerisiko und auch sonst nichts gegen die Mitnahme von Assistenz- oder Begleithunden in medizinische Einrichtungen. Denn gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland dürfen Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden.

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