Infoschreiben vom 01.02.2024

Betreff: Einladung zur Informationsveranstaltung und Vertragsschulung gemäß §73c SGB V

seit über zehn Jahren profitieren die Teilnehmer von den Vorteilen des § 73c / §140a Kardiologievertrags von AOK BW, Bosch BKK und BKK VAG BW

Der Vertrag bietet teilnehmenden Praxen deutliche Mehrwerte im Vergleich zur Regelversorgung:

  • feste Vergütungen ohne Abstaffelung oder Budgetierung
  • mehr Zeit, insbesondere für Patienten mit chronischen Krankheitsbildern (z. B. durch Vergütung zusätzlicher Arzt-Patienten-Kontakte)
  • keine Fallzahl- oder Mengenbegrenzung

sind nur einige von vielen Vorteilen…