MVZ: Grundsätzliches Lob, aber auch Kritik am FDP-Positionspapier

Der fachübergreifende Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg e. V. begrüßt das Positionspapier mit dem Titel „Trägervielfalt in der ambulanten Versorgung erhalten“ der Freien Demokraten, kritisiert aber einzelne Punkte des Papiers. Medizinische Versorgungszentren, die durch die Kassenärztlichen Vereinigungen geführt werden, sieht MEDI kritisch. Außerdem fehlt dem Ärzteverband die Gleichstellung der Gründungseigenschaften von Krankenhäusern und Niedergelassenen innerhalb des Positionspapiers.

„Medizinische Versorgungszentren sind für uns im Rahmen der Reform und Modernisierung des Gesundheitswesens eine mögliche Form der Organisation der Berufsausübung von Ärzten und Zahnärzten“, erklärt die FDP in ihrem aktuellen Positionspapier. Ihr Ideal bleibe die wirtschaftlich selbstständige Ausübung des freien Berufs in unterschiedlichen Strukturen. Das Arzt-Patienten-Verhältnis müsse laut Partei frei von Einflüssen bleiben, die das Vertrauen der Patienten in eine hochwertige Versorgung und die Diagnose- und Therapiefreiheit beschädigen könnten. Die FDP setze zudem auf mehr Transparenz über die Eigentumsverhältnisse und wirtschaftliche Berechtigung von MVZ als Grundlage der informierten Entscheidungsfindung. Darüber hinaus positioniert sich die FDP für eine Stärkung der Selbstverwaltung.

„Die notwendige Transparenz hinsichtlich der Trägerstruktur und die Darstellung des Leistungsbereichs in der Versorgung sind auch unsere Forderungen an MVZ-Strukturen“, kommentiert der Vorsitzende von MEDI Baden-Württemberg e. V. und niedergelassene Kardiologe Dr. Norbert Smetak das Papier. „Im Gegenteil zur FDP stellen wir uns aber klar gegen die Errichtung von Eigeneinrichtungen der Kassenärztlichen Vereinigungen“, betont der MEDI-Chef. Die KVen seien als Selbstverwaltungsorgane nicht geeignet, ärztliche wirtschaftliche Strukturen wie MVZ zu unterhalten. Außerdem gebe es professionell geführte MVZ, die dennoch defizitär arbeiten. „Es kann nicht angehen, dass in solchen Fällen erwartungsgemäß die KV-Mitglieder dafür finanziell belangt werden. Das muss in ärztlicher Hand bleiben, so wie wir es auch mit unseren MEDI-MVZ umsetzen“, mahnt Smetak.

MEDI fordert zudem einen weiteren Punkt, der im FDP-Papier fehlt: die Gleichstellung der Gründungseigenschaften von Krankenhäusern und Niedergelassenen. Im Gegensatz zu Vertragsärztinnen und -ärzten dürfen Krankenhäuser per Gesetz selbständige Tochter-MVZ in GmbH-Strukturen einrichten. „Darin sehen wir einen klaren Nachteil, insbesondere um jüngere Kolleginnen und Kollegen in die Selbständigkeit zu bringen“, kritisiert Smetak und appelliert an die FDP, hier die freiberuflichen Ärztinnen und Ärzte künftig mehr zu unterstützen.

Tanja Reiners

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Muss ich Begleithunde in meine Praxis lassen?

Ein Hund in der Arztpraxis widerspricht zwar für viele im ersten Moment den Vorstellungen von einem sauberen und hygienischen Umfeld. Aus Sicht der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft, des Robert-Koch-Instituts und des Bundesgesundheitsministeriums spricht in aller Regel kein Hygienerisiko und auch sonst nichts gegen die Mitnahme von Assistenz- oder Begleithunden in medizinische Einrichtungen. Denn gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland dürfen Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden.

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