Infoschreiben vom 25.10.2023

Betreff: Einladung zu Informationsveranstaltung und Vertragsschulung gemäß § 73c SGB V

seit über zehn Jahren profitieren die Teilnehmer von den Vorteilen des § 73c / §140a Kardiologievertrags von AOK BW, Bosch BKK und BKK VAG BW.

Der Vertrag bietet teilnehmenden Praxen deutliche Mehrwerte im Vergleich zur Regelversorgung:

  • feste Vergütungen ohne Abstaffelung oder Budgetierung
  • mehr Zeit, insbesondere für Patienten mit chronischen Krankheitsbildern (z. B. durch Vergütung zusätzlicher Arzt-Patienten-Kontakte)
  • keine Fallzahl- oder Mengenbegrenzung

sind nur einige von vielen Vorteilen.

Wir laden deshalb alle interessierten Fachärztinnen und Fachärzte sowie Medizinischen Fachangestellten zu einer Informationsveranstaltung und Vertragsschulung des Kardiologievertrags am

Mittwoch, 15. November 2023 ,15:00 – ca. 17:00 Uhr ein.