Infoschreiben vom 02.08.2023

Betreff: Einladung zur Vertragsschulung (online)

seit 2014 profitieren die Teilnehmer von den Vorteilen des HZV AOK BW Kinder- und Jugendarztmoduls gemäß § 73b SGB V.

 

Der Vertrag bietet teilnehmenden Praxen deutliche Mehrwerte im Vergleich zur Regelversorgung wie bspw.

  • innovative pädiatrische Rundumversorgung
  • Planungssicherheit und wirtschaftliche Sicherheit der Praxen
  • erweiterte und neue Vorsorgen gemäß BVKJ

 

Wir laden deshalb alle interessierten Kinder- und Jugendärzte sowie Medizinische Fachangestellte zu unseren nächsten Vertragsschulungen zum Kinder- und Jugendarztmodul ein. Zum einen werden hier die Teilnahmevoraussetzungen und Vergütungsregeln erläutert, zum anderen bieten die Veranstaltungen die Gelegenheit offene Fragen und Punkte zu klären.

 

Mittwoch, den 06.09.2023 und Mittwoch, den 06.12.2023

 

von 15.00 – ca. 17.00 Uhr.