„Der Vertrag ist bundesweit einmalig“

Vor drei Jahren startete der Facharztvertrag Nephrologie der Landes-AOK mit MEDI Baden-Württemberg und dem Verbund Nephrologischer Praxen (VNP) im Südwesten. Heute nehmen, inklusive Angestellten, 135 Nephrologinnen und Nephrologen daran teil. Profitieren können alle AOK-Versicherten mit chronischen Nierenerkrankungen, die in der HZV und im Facharztprogramm eingeschrieben sind. Die stetig wachsende Patientenzahl liegt derzeit bei etwa 5.100.

MEDITIMES: Was ist das Besondere an diesem Vertrag?

Baumann: Grundsätzlich bietet er einen schnellen Zugang zu moderner, qualitätsgesicherter Diagnostik und Therapie. Wesentliche Vorteile gegenüber der Regelversorgung sind ausreichend Zeit für eine umfassende Beratung und Unterstützung der Patienten, um in frühen Stadien ein Fortschreiten der chronischen Nierenerkrankung zu verhindern oder zumindest zu verlangsamen und im Krankheitsprozess Komplikationen zu vermindern.

Bei fortgeschrittener Erkrankung profitieren die Patienten von einer wissenschaftlich fundierten unabhängigen Aufklärung zu den verschiedenen Möglichkeiten einer Nierenersatzbehandlung. Wenn möglich, bevorzugen wir die Heimdialyseverfahren. Der Beratungs- und Betreuungsaufwand wird adäquat vergütet. Das Honorar liegt circa 15 bis 20 Prozent über dem KV-Niveau.

MEDITIMES: Wie kommt der Vertrag bei Ihren Kolleginnen und Kollegen an?

Baumann: Zu Beginn hat uns die Pandemie enorm zurückgeworfen und es gab auch Probleme mit der Vertragssoftware. Aber insgesamt sind wir mit dem Vertrag sehr zufrieden und haben einen hohen Zuspruch bei unseren Kollegen. Der Zulauf bei den Patienten ist besonders in den Stadien II und III der chronischen Niereninsuffizienz groß. Zusammen mit dem vorbildlichen Dialysesachkostenvertrag der AOK Baden-Württemberg ist der Vertrag in puncto Lebensqualitätsverbesserung und Wirtschaftlichkeit bundesweit einmalig.

MEDITIMES: Stehen irgendwelche Neuerungen an?

Baumann: Ja, ab Jahresende kommen extrahonorierte Entlastungsassistentinnen in der Facharztpraxis, also EFA® , zum Einsatz. Diese spezifisch weitergebildeten MFA entlasten uns Mediziner bei der täglichen Arbeit an den Patienten, wie zum Beispiel bei der Ernährungsberatung und den Anpassungen an die chronische Erkrankung.

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Muss ich Begleithunde in meine Praxis lassen?

Ein Hund in der Arztpraxis widerspricht zwar für viele im ersten Moment den Vorstellungen von einem sauberen und hygienischen Umfeld. Aus Sicht der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft, des Robert-Koch-Instituts und des Bundesgesundheitsministeriums spricht in aller Regel kein Hygienerisiko und auch sonst nichts gegen die Mitnahme von Assistenz- oder Begleithunden in medizinische Einrichtungen. Denn gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland dürfen Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden.

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