Infoschreiben vom 10.07.2023

Betreff: Vetragsänderungen zum 01.05.2023 – insbesondere Verodnung von Insulinpumpen

die Empfehlungen zur wirtschaftlichen Verordnung von rtCGM-Systemen und Insulinpumpen sind wesentlicher
Bestandteil des AOK-Diabetologievertrags. Aufgrund vertraglicher Neuregelungen zwischen der AOK Baden-
Württemberg und den Hilfsmittel-Lieferanten VitalAire GmbH und der Roche Diabetes Care Deutschland GmbH
erfolgt für Insulinpumpen rückwirkend zum 01.05.23 eine Änderung der Anlage 2a des AOKDiabetologievertrags.
Untenstehende Tabelle (Seite 3) fasst die Änderungen im Wesentlichen zusammen.
Darüber hinaus möchten wir Sie auf folgende Regelungen aufmerksam machen..