MEDI kritisiert Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)

Der fachübergreifende Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg e. V. kritisiert den Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) und hält die Einführung einer neuen ambulanten Versorgungebene in Form von sogenannten Gesundheitskiosken für nicht zielführend. Auch die geplanten Erleichterungen des Aufbaus kommunaler MVZ als GmbH mit begrenzten Sicherheitsleistungen gehen in die falsche Richtung.

„Es bleibt absolut unverständlich, warum jetzt eine zusätzliche Versorgungsebene in Form von sogenannten Gesundheitskiosken eingeführt werden soll“, kommentiert Dr. Norbert Smetak, stellvertretender MEDIVorstandsvorsitzender, den aktuellen Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG). Seine Forderung: Das Geld in die Hausarztpraxen zu investieren. Sie seien die einzig richtige und kompetente Schnittstelle für die ambulante Versorgung. „Wir sehen die zunehmenden sozialen Probleme in benachteiligten Regionen und Stadtgebieten und befürworten deshalb eine entsprechend professionelle Unterstützung durch soziale Dienste in unseren Hausarztpraxen“, so Smetak.

Auch die geplanten Erleichterungen für die Kommunen bei der Gründung von MVZ gehen in die falsche Richtung: „Sehr viele Kommunen kämpfen doch schon seit Jahren mit den Defiziten von stationären Einrichtungen. Sollen diese Defizite jetzt auf die ambulanten Strukturen ausgeweitet werden?“, kritisiert der MEDI-Vizechef. Sein Vorschlag: Mehr ärztlich geführte MVZ, wie es MEDI bereits vorlebe. „Die Kommunen können gerne dazu ihren Beitrag leisten. Wir aber setzen die Versorgung als unsere Kernkompetenz mit Sicherheit professioneller um“, sagt Smetak.

Zum Hintergrund: Der MEDI Verbund stellt seit 2017 mit eigenen MVZ die regionale ambulante Versorgung in unterversorgten Regionen sicher. Philosophie des Konzepts: Angestellte Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeuten und -therapeutinnen als Gesellschafter finanziell beteiligen zu lassen, um Entscheidungshoheiten in der Ärzteschaft zu belassen.

„Wir fordern Herrn Lauterbach auf, in sinnvolle und bereits als erfolgreich bewiesene, statt in ideologische Strukturen zu investieren“, mahnt Smetak.

Tanja Reiners

 

 

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Muss ich Begleithunde in meine Praxis lassen?

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