MEDI-Wahlergebnisse der Delegiertenwahlen stehen fest

Die neuen Delegierten und Ersatzdelegierten von MEDI Baden-Württemberg e. V. stehen fest. Die Wahlbeteiligung von 42,6 Prozent zeigt, dass sich unsere Mitglieder mit unserer Arbeit identifizieren. 

MEDI möchte allen Kandidatinnen und Kandidaten herzlich danken, die sich zur diesjährigen Delegiertenwahl aufgestellt haben, sowie der ehemaligen Delegiertenversammlung für ihre Arbeit und Unterstützung für unseren Verband. Der Erhalt einer hochwertigen ambulanten Versorgung wird zunehmend herausfordernder. Wir brauchen künftig weiterhin engagierte Ärztinnen und Ärzte, sie sich für die Interessen der Niedergelassenen stark machen.

Am Mittwoch, 19. Juli 2023 wird die neu gewählte Delegiertenversammlung den geschäftsführenden Vorstand von MEDI Baden-Württemberg neu wählen, der aus niedergelassenen Mitgliedern, einem angestellten Mitglied und einem psychotherapeutischen Mitglied besteht.

MEDI-Vorstandsvorsitzender Dr. Werner Baumgärtner wird sich nach 24 Jahren sehr erfolgreicher Arbeit nicht mehr als Vorstandsvorsitzender zur Wahl stellen. Sein designierter Nachfolger ist der aktuell stellvertretende Vorstandsvorsitzende und Kardiologe Dr. Norbert Smetak. “Ich bin sicher, dass der neue Vorstand auch Ihr Vertrauen erhalten wird. Für mich war es eine Freude und Ehre, 24 Jahre Ihr Frontmann bei MEDI zu sein”, sagt Baumgärtner.

Hier gelangen Sie zum Ergebnis der Delegiertenwahlen 2023

 

 

 

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Muss ich Begleithunde in meine Praxis lassen?

Ein Hund in der Arztpraxis widerspricht zwar für viele im ersten Moment den Vorstellungen von einem sauberen und hygienischen Umfeld. Aus Sicht der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft, des Robert-Koch-...

Muss ich Begleithunde in meine Praxis lassen?

Ein Hund in der Arztpraxis widerspricht zwar für viele im ersten Moment den Vorstellungen von einem sauberen und hygienischen Umfeld. Aus Sicht der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft, des Robert-Koch-Instituts und des Bundesgesundheitsministeriums spricht in aller Regel kein Hygienerisiko und auch sonst nichts gegen die Mitnahme von Assistenz- oder Begleithunden in medizinische Einrichtungen. Denn gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland dürfen Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden.

Neue Partnerschaft stärkt MEDI-MVZ

Die gesetzliche Ungerechtigkeit bei den Gründungseigenschaften von medizinischen Versorgungszentren (MVZ) waren Auslöser dafür, dass MEDI Baden-Württemberg mit dem ambulanten Gesundheitsversorger ze:roPRAXEN im letzten Jahr eine Tagesklinik in Bad Säckingen gekauft hat. Damit entwickelt MEDI sein MVZ-Konzept „Arztpraxen 2030“ und die damit verbundene ambulante ärztliche Versorgung weiter.