Infoschreiben vom 05.04.2023

Betreff: Vertragserweiterung Telemonitoring bei Herzinsuffizienz und Implantation von 3-Kammer-Systemen und S-ICD rückwirkend zum 01.01.2023

wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass sich die Vertragspartner mit Wirkung zum 01.01.2023 zur Aufnahme neuer Leistungen und Vergütungen geeinigt haben, die neu in die Anlage 12 des § 73c-Vertrags Kardiologie AOK/Bosch BKK aufgenommen werden…