MEDI fordert Streikrecht für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Der fachübergreifende Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg e. V. zeigt sich beeindruckt von den gestrigen Warnstreiks an den Kliniken mit rund 9.500 Ärztinnen und Ärzten in Baden-Württemberg. Der Verband kämpft seit über zehn Jahren juristisch dafür, dass auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte streiken dürfen. Die Forderung liegt aktuell beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und sei ein „wichtiges politisches Instrument“ für die niedergelassene Ärzteschaft.

„Wir haben viel Verständnis für den Unmut unserer Kolleginnen und Kollegen an den Kliniken und unterstützen ihre Streiks für Ausgleichzahlungen und Gehaltserhöhungen“, sagt Dr. Norbert Smetak, stellvertretender Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg e. V.

MEDI weist darauf hin, dass die aktuellen Proteste aus der niedergelassenen Ärzteschaft zu wenig Gehör finden. „Wenn wir mit zehntausend Ärztinnen und Ärzten die Praxen schließen und auf die Straße gehen würden, hätte das eine ganz andere Strahlkraft. Dann könnten wir viel mehr bewegen“, so Smetak.

Zum Hintergrund: Seit 2012 setzt sich MEDI für das Streikrecht für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte auch juristisch ein. Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes lautet: „Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet“. Eine vergleichbare Formulierung findet sich in der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dazu gehört aus Sicht von MEDI auch das Streikrecht, das niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten verwehrt ist. MEDI hatte ein Verfahren initiiert, bei dem das Bundessozialgericht das Streikrecht insbesondere unter Hinweis auf die Besonderheiten des Vertragsarztsystems des SGB V abgelehnt hatte. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundessozialgerichts ab, so dass MEDI vor über zwei Jahren Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt hat. Leider ist das Verfahren noch nicht weiter fortgeschritten.

„Gerade in der aktuellen politischen Lage – mit völlig unangemessenen Honorarverhandlungen und einer GOÄ, die über 30 Jahre alt ist – ist das Streikrecht ein wichtiges politisches Instrument zur Durchsetzung arbeitsrechtlicher Forderungen. Wir werden weiter dafür kämpfen“, betont Smetak.