Infoschreiben vom 24.03.2023

Betreff: Vertragsanpassungen Ambulantes Operieren

Die Vertragspartner haben sich mit Wirkung zum 01.01.2023 auf folgende Anpassungen zum Ambulanten
Operieren verständigt, die es ermöglichen, dass im Rahmen des Facharztvertrags Orthopädie erbrachte
Leistungen (und Zuschläge) über uns abgerechnet werden können.
Operationsziffern – Vergütungsanpassung
Die Vergütung aller Leistungen aus Anhang 5 zu Anlage 12 und die neu in den EBM aufgenommenen
Zuschläge erfolgt ab 01.01.23 zunächst entsprechend den Vergütungen im EBM. Die endgültige Höhe der
Vergütungsbeträge verhandeln die Vertragspartner weiter…

 

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