Save the Date: Ärzteprotest auf dem Stuttgarter Schlossplatz

Die politischen Fehlentscheidungen aus Berlin sind ein Desaster für die Niedergelassenen, für die Praxisteams und auch für die zukünftige Patientenversorgung: die Neupatientenregelung wurde abgeschafft, die Weiterentwicklung einer uralten GOÄ wird von Bundesgesundheitsminister Lauterbach blockiert, eine bis heute insuffiziente TI wurde und wird unter Zwang und Strafandrohung eingeführt und trotz einer Inflation von über acht Prozent werden Praxen mit zwei Prozent Honorarsteigerung abgespeist. Genug Gründe, dagegen zu protestieren.

Deshalb möchte MEDI mit einer großen Protestaktion in Kooperation mit weiteren Berufsverbänden mit allen Ärztinnen und Ärzten, ihren Teams und mit Patientinnen und Patienten gemeinsam auf die Straße gehen und klare Signale an die Politik senden.

Am Mittwoch 21. Juni 2023 plant MEDI eine große Kundgebung auf dem Stuttgarter Schlossplatz. Die Ärzteschaft, die MFA und auch die Patientenschaft werden zu Wort kommen. Statt vieler kleiner Protestaktionen möchten wir mit einer zentralen Kundgebung ein deutlicheres Zeichen setzen. Wir werden die Aktion auch mit einer aktiven Pressearbeit unterstützen. Nur so können wir uns Gehör verschaffen.

Bitte unterstützen Sie diese Aktion. Wir brauchen jedes Praxisteam – nur so werden wir wahrgenommen und nur gemeinsam können wir etwas erreichen. Für unsere weiteren Planungen und die offizielle Anmeldung der öffentlichen Kundgebung möchten wir im Vorfeld abfragen, wer voraussichtlich mit wie vielen Personen teilnehmen möchte.

Bitte klicken Sie dazu, falls noch nicht über unsere Rundschreiben geschehen, auf den untenstehenden Link und geben Sie die Personenzahl an. Wir benötigen eine ungefähre Zahl für die Anmeldung:

 www.medi-verbund.de/teilnahme-protestaktion

Weitere Details und den Ablauf der Veranstaltung erhalten Sie in Kürze oder auf unserer Website aerzteproteste.de.

Wir freuen uns auf Sie alle in Stuttgart am 21. Juni 2023!

 

 

 

 

 

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Muss ich Begleithunde in meine Praxis lassen?

Ein Hund in der Arztpraxis widerspricht zwar für viele im ersten Moment den Vorstellungen von einem sauberen und hygienischen Umfeld. Aus Sicht der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft, des Robert-Koch-Instituts und des Bundesgesundheitsministeriums spricht in aller Regel kein Hygienerisiko und auch sonst nichts gegen die Mitnahme von Assistenz- oder Begleithunden in medizinische Einrichtungen. Denn gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland dürfen Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden.

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Die gesetzliche Ungerechtigkeit bei den Gründungseigenschaften von medizinischen Versorgungszentren (MVZ) waren Auslöser dafür, dass MEDI Baden-Württemberg mit dem ambulanten Gesundheitsversorger ze:roPRAXEN im letzten Jahr eine Tagesklinik in Bad Säckingen gekauft hat. Damit entwickelt MEDI sein MVZ-Konzept „Arztpraxen 2030“ und die damit verbundene ambulante ärztliche Versorgung weiter.