Selektivverträge: Neues vom Diabetologie- und PNP-Vertrag

Für unsere teilnehmenden Praxen an den Selektivverträgen gibt es im Rahmen des AOK-Diabetologievertrags eine vertragliche Neuregelung zwischen der AOK Baden-Württemberg und verschiedenen Hilfsmittel-Lieferanten. Und: Für das Modul Psychotherapie im AOK BW und Bosch BKK PNP-Vertrag gibt es neue Leistungen.

Das ist neu:

AOK BW Diabetologie

Die Empfehlungen zur wirtschaftlichen Verordnung von rtCGM-Systemen sind wesentlicher Bestandteil des AOK-Diabetologievertrags. Aufgrund vertraglicher Neuregelung zwischen der AOK Baden-Württemberg und verschiedenen Hilfsmittel-Lieferanten erfolgt rückwirkend zum 1. Dezember 2022 eine Änderung der Anlage 2a des AOK-Diabetologievertrags.

Ausführliche Infos finden Sie in diesem Schreiben.

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AOK BW/Bosch BKK PNP-Vertrag – Modul Psychotherapie

Mit Wirkung zum 01. Januar 2023 wurden im Modul Psychotherapie neue Leistungen und Vertragsanpassungen beschlossen:

  • Erhöhung der Grundpauschale PTP1 auf 60 Euro
  • Neue Leistung: Zuschlag für zeitnahe psychotherapeutische Anschlussbehandlung nach teil-/stationärem Aufenthalt bei Neupatienten
  • Neue Leistung: Gruppentherapeutische Grundversorgung
  • Erweiterung der ICD-Liste: F06.9 wird ergänzt bei der neuropsychologischen Psychotherapie
  • Neue Abrechnungsregeln zum Neubeginn/Wiederaufnahme von Einzel- und Gruppentherapie
  • Beendigung der Ziffer PTQ1 (Strukturzuschlag Videosprechstunde)

Ausführliche Infos finden Sie in diesem Schreiben.

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