Selektivverträge: Neues vom Diabetologie- und PNP-Vertrag

Für unsere teilnehmenden Praxen an den Selektivverträgen gibt es im Rahmen des AOK-Diabetologievertrags eine vertragliche Neuregelung zwischen der AOK Baden-Württemberg und verschiedenen Hilfsmittel-Lieferanten. Und: Für das Modul Psychotherapie im AOK BW und Bosch BKK PNP-Vertrag gibt es neue Leistungen.

Das ist neu:

AOK BW Diabetologie

Die Empfehlungen zur wirtschaftlichen Verordnung von rtCGM-Systemen sind wesentlicher Bestandteil des AOK-Diabetologievertrags. Aufgrund vertraglicher Neuregelung zwischen der AOK Baden-Württemberg und verschiedenen Hilfsmittel-Lieferanten erfolgt rückwirkend zum 1. Dezember 2022 eine Änderung der Anlage 2a des AOK-Diabetologievertrags.

Ausführliche Infos finden Sie in diesem Schreiben.

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AOK BW/Bosch BKK PNP-Vertrag – Modul Psychotherapie

Mit Wirkung zum 01. Januar 2023 wurden im Modul Psychotherapie neue Leistungen und Vertragsanpassungen beschlossen:

  • Erhöhung der Grundpauschale PTP1 auf 60 Euro
  • Neue Leistung: Zuschlag für zeitnahe psychotherapeutische Anschlussbehandlung nach teil-/stationärem Aufenthalt bei Neupatienten
  • Neue Leistung: Gruppentherapeutische Grundversorgung
  • Erweiterung der ICD-Liste: F06.9 wird ergänzt bei der neuropsychologischen Psychotherapie
  • Neue Abrechnungsregeln zum Neubeginn/Wiederaufnahme von Einzel- und Gruppentherapie
  • Beendigung der Ziffer PTQ1 (Strukturzuschlag Videosprechstunde)

Ausführliche Infos finden Sie in diesem Schreiben.

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Muss ich Begleithunde in meine Praxis lassen?

Ein Hund in der Arztpraxis widerspricht zwar für viele im ersten Moment den Vorstellungen von einem sauberen und hygienischen Umfeld. Aus Sicht der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft, des Robert-Koch-Instituts und des Bundesgesundheitsministeriums spricht in aller Regel kein Hygienerisiko und auch sonst nichts gegen die Mitnahme von Assistenz- oder Begleithunden in medizinische Einrichtungen. Denn gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland dürfen Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden.

Neue Partnerschaft stärkt MEDI-MVZ

Die gesetzliche Ungerechtigkeit bei den Gründungseigenschaften von medizinischen Versorgungszentren (MVZ) waren Auslöser dafür, dass MEDI Baden-Württemberg mit dem ambulanten Gesundheitsversorger ze:roPRAXEN im letzten Jahr eine Tagesklinik in Bad Säckingen gekauft hat. Damit entwickelt MEDI sein MVZ-Konzept „Arztpraxen 2030“ und die damit verbundene ambulante ärztliche Versorgung weiter.