Infoschreiben vom 24.01.2023

Betreff: Einladung zur Vertragsschulung (online)

seit 2014 profitieren die Teilnehmer von den Vorteilen des HZV AOK BW Kinder- und Jugendarztmoduls gemäß § 73b SGB V.

Der Vertrag bietet teilnehmenden Praxen deutliche Mehrwerte im Vergleich zur Regelversorgung wie bspw.

  • feste Vergütungen ohne Abstaffelung oder Budgetierung
  • erweiterte und neue Vorsorgen gemäß BVKJ
  • innovative pädiatrische Rundumversorgung.

 

Wir laden deshalb alle interessierten Kinder- und Jugendärzte sowie Medizinische Fachangestellte zu einer Vertragsschulung des Kinder- und Jugendarztmoduls ein..