Infoschreiben vom 03.11.2022

Betreff: Fernbehandlung und Delegation vertraglicher Leistungen

wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die Vertragspartner mit Wirkung zum 01.10.2022 beschlossen haben, die Vorteile der Video-/ Fernbehandlung für Patienten und Ärzte in den „Regelbetrieb“ des BKK VAG Facharztvertrags zu überführen. Die nachfolgende Regelung ist identisch mit der getroffenen Regelung des AOK-Facharztvertrages.

Grundlage hierfür ist zunächst eine neue Definition des Arzt-Patienten-Kontakts (APK) in Anlage 12..

 

Pressekontakt

Victoria Weis
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