Infoschreiben vom 10.10.2022

Betreff: Einladung zur  Informationsveranstaltung und Vertragsschulung gemäß § 73c SGB V

seit Jahren profitieren die Teilnehmer von den Vorteilen des Orthopädie- und Rheumatologievertrags gemäß

  • 73c SGB V von AOK BW und Bosch BKK.

Der Vertrag bietet teilnehmenden Praxen deutliche Mehrwerte im Vergleich zur Regelversorgung:

  • feste Vergütungen ohne Abstaffelung oder Budgetierung
  • mehr Zeit, insbesondere für Patienten mit chronischen Krankheitsbildern (z. B. durch Vergütung zusätzlicher Arzt-Patienten-Kontakte)
  • keine Fallzahl- oder Mengenbegrenzung

sind nur einige von vielen Vorteilen.

Wir laden deshalb alle interessierten Fachärztinnen und Fachärzte sowie Medizinischen Fachangestellten zu einer Informationsveranstaltung und Vertragsschulung des Orthopädiemoduls ein.

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Pressekontakt

Victoria Weis
MEDI Baden-Württemberg e.V.
MEDI GENO Deutschland e.V.
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