Unverantwortbare Substitution ärztlicher Leistung durch Apotheken schreitet voran

Nach Grippeimpfung in Apotheken folgt der nächste Seitenhieb für die niedergelassenen Hausarzt- und Facharztpraxen: Laut Mitteilung des Apothekerverbandes sollen künftig auch anspruchsvolle Arzneimittelberatungen, Blutdruckkontrollen sowie Asthmatiker-Schulungen in Apotheken durchgeführt und dazu noch vergütet werden.

Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI GENO Deutschland und MEDI Baden-Württemberg e.V. weiß: Das Problem sind nicht die Apothekerinnen und Apotheker, sondern die Politik. „Es wird versucht mit Ideologie die ambulante Versorgung von Ärztinnen und Ärzten auf andere Heilberufe zu verlagern – ohne Sachverstand und Rücksicht auf die Versicherten.“ Es ist unverantwortlich, solche Beratungen ohne ärztliches Wissen und in Konkurrenz zu den behandelnden Ärztinnen und Ärzten den Apothekerinnen und Apothekern zu übertragen. „Wer Patientinnen und Patienten berät und behandelt sollte nicht nur Medizin studiert haben, sondern klinische Erfahrung auf Facharztniveau haben“, so Baumgärtner weiter.

Ärztinnen und Ärzte müssen dabei zusehen, wie das Gesundheitssystem mehr und mehr zu einem Markt umfunktioniert wird, an dem neue Player teilnehmen. „Wir Niedergelassene und unsere Praxisteams waren, sind und bleiben das Rückgrat in der Pandemie. Deshalb erwarten wir, dass uns und unseren Leistungen mehr Respekt entgegengebracht wird“, ergänzt Dr. Norbert Smetak, stellvertretender Vorsitzender MEDI Baden-Württemberg e.V.. Anstatt also ärztliche Leistungen in Apotheken zu bezahlen, sollte von den Kassen und der Politik endlich die Mehrarbeit unserer Praxisteams und der größere Aufwand in der Pandemie bezahlt werden.

Darum fordert MEDI die Politik dazu auf, endlich damit aufzuhören, die ärztliche Kompetenz zu untergraben und der Ärzteschaft stattdessen mit Wertschätzung und angemessener Vergütung entgegenzutreten und somit zum Wohle der Patientinnen und Patienten zu handeln

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Muss ich Begleithunde in meine Praxis lassen?

Ein Hund in der Arztpraxis widerspricht zwar für viele im ersten Moment den Vorstellungen von einem sauberen und hygienischen Umfeld. Aus Sicht der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft, des Robert-Koch-Instituts und des Bundesgesundheitsministeriums spricht in aller Regel kein Hygienerisiko und auch sonst nichts gegen die Mitnahme von Assistenz- oder Begleithunden in medizinische Einrichtungen. Denn gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland dürfen Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden.

Neue Partnerschaft stärkt MEDI-MVZ

Die gesetzliche Ungerechtigkeit bei den Gründungseigenschaften von medizinischen Versorgungszentren (MVZ) waren Auslöser dafür, dass MEDI Baden-Württemberg mit dem ambulanten Gesundheitsversorger ze:roPRAXEN im letzten Jahr eine Tagesklinik in Bad Säckingen gekauft hat. Damit entwickelt MEDI sein MVZ-Konzept „Arztpraxen 2030“ und die damit verbundene ambulante ärztliche Versorgung weiter.