Investorengetragene MVZ sind Gefahr für ärztliche Freiberuflichkeit

Investoren kaufen in Deutschland immer mehr Arztsitze auf und überführen sie in investorengetragene MVZ (iMVZ). Die Folgen: Ärztinnen und Ärzte geraten zunehmend unter Kommerzialisierungsdruck, die ärztliche Qualität leidet und das Patientenwohl ist in Gefahr. MEDI Baden-Württemberg e.V. fordert deshalb sinnvolle Gegenmaßnahmen.

„Jeder Arztsitz, der in die Hand von Private-Equity- oder börsennotierten Unternehmen gelangt, geht für immer für die selbständige, freiberufliche Arzttätigkeit verloren“, warnt Dr. Karsten Braun, MEDI-Spitzenkandidat bei den KV-Wahlen 2022 in Baden-Württemberg. Ärztinnen und Ärzte, die an einer selbständigen Niederlassung interessiert sind, können nicht mit den kapitalintensiven Übernahmeangeboten dieser Konzerne in Konkurrenz treten.

In iMVZ angestellte Ärztinnen und Ärzte laufen Gefahr, keine selbstbestimmten, unabhängigen Entscheidungen mehr zu treffen, sondern arbeiten fremdbestimmt und unter Kommerzialisierungsdruck der Investoren. „Das bedroht die Qualität ärztlicher Versorgung. Die systemfremden Gewinnerzielungsabsichten mit Renditen für Investoren können nur durch verminderte Gehaltszahlungen an die eigentlichen Leistungserbringerinnen und -erbringer, sprich die Ärztinnen und Ärzte, und die Minderung der Versorgungsqualität erzielt werden“, so Braun weiter. Investorengetragene MVZ versorgen außerdem nicht in der Breite. Stattdessen bedienen sie nur die finanziell lukrativen Bereiche der jeweils übernommenen Fachgruppe.

In ärztlich geführten Medizinischen Versorgungszentren und Hybrid-MVZ, wie den MEDI-MVZ, arbeiten Ärztinnen und Ärzte verantwortungsvoll zum Wohl ihrer Patientinnen und Patienten. Sie treffen freie Entscheidungen und agieren unabhängig als Betreibende oder Gesellschafter oder Gesellschafterin. „Nur so kann der Gewinn aus ärztlicher Tätigkeit auch beim jeweiligen Arzt oder der jeweiligen Ärztin bleiben und in die selbstständige Versorgung reinvestiert werden“, erläutert Braun.

MEDI fordert sinnvolle Gegenmaßnahmen durch Änderungen im SGB V. Mögliche Leitplanken zum Erhalt einer adäquaten Versorgung: die Transparenz von MVZ-Eigentümerstrukturen, Beschränkung auf rein ärztliche Gesellschafterinnen und Gesellschafter und räumliche Begrenzung der weiteren MVZ-Gründungen auf nur ein Bundesland.

Auch MVZ in der Hand von Kassenärztlichen Vereinigungen als Eigenbetrieb sind nach Ansicht von MEDI kein anzustrebendes Modell. „Es kann nicht sein, dass mit den Beiträgen der übrigen KV-Mitglieder die Defizite, die sich durch unattraktive Rahmenbedingungen für freiberufliche Tätigkeit ergeben, quersubventioniert werden“, kritisiert Braun.

Corinna Lutz

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