Selektivverträge: Keine Beschränkungen für Video- und Telefonsprechstunden

Gute Nachrichten: In den Selektivverträgen des MEDIVERBUND mit der AOK Baden-Württemberg und der Bosch BKK wurden mit der Neudefinition der Arzt-Patienten-Kontakte (APK) dauerhafte Lösungen für telemedizinische Behandlungen gefunden. Ein entscheidender Vorteil für teilnehmende Praxen: Eine Fallzahl- oder Mengenbeschränkung gibt es hier nicht.

Auch die Kennzeichnung von Video- oder Telefonkontakten bleibt überschaubar und ist nur einmalig erforderlich, wenn im gesamten Behandlungsfall ausschließlich Fernkontakte stattgefunden haben.

Dem gegenüber stehen seit dem 01.04.2022 im EBM bei der Videosprechstunde wieder eine Mengen- und Fallzahlbegrenzung. Danach dürfen Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeutinnen und -therapeuten maximal 30 Prozent ihrer Patientinnen und Patienten (Behandlungsfälle) mit ausschließlicher Videosprechstunde behandeln. Leistungen, die im Rahmen einer Videosprechstunde durchgeführt werden können, sind je Vertragsarzt oder Behandler pro Quartal auf 30 Prozent je GOP limitiert. Auch die Abrechnung von Telefonkontakten sind nun in der Regelversorgung wieder beschränkt.

Wieder einmal zeigen die Vertragspartner, dass sich Selektivverträge am tatsächlichen Bedarf orientieren und innovative Patientenversorgung ohne Kürzungen, Deckelungen oder Abrechnungsausschlüsse möglich ist.

Alle Informationen rund um die Selektivverträge und unsere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie auf der MEDI-Webseite im Bereich Verträge und Abrechnung.

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Muss ich Begleithunde in meine Praxis lassen?

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