Fernbehandlungen: Jetzt fester Bestandteil der Facharztverträge

Video- und Fernbehandlungen durch Facharztpraxen nehmen stetig zu und sind seit Corona aus vielen Praxen nicht mehr wegzudenken. Nach verschiedenen Sonderregelungen haben die Vertragspartner Video- und Fernbehandlungen zum 1. Januar 2022 als festen Bestandteil in die Facharztverträge aufgenommen.

„Es hat sich gezeigt, dass die neuen Behandlungsmöglichkeiten für viele Situationen nicht nur eine Alternative zum Praxisbesuch, sondern für Arzt und Patient sogar ein echter Gewinn sein können“, beobachtet Jasmin Ritter, Fachbereichsleiterin der MEDI-Facharztverträge.

Die selektivvertraglichen Neuregelungen definieren den Begriff „Arzt-Patienten-Kontakt“ (APK) neu und entsprechen den formalen berufs- und sozialrechtlichen Anforderungen an die Durchführung von Videosprechstunden – beispielsweise für Videodienstanbieter.

Persönlicher und telemedizinischer Arzt-Patienten-Kontakt
Unterschieden wird dabei zwischen einem persönlichen und einem telemedizinischen APK. Letzterer bezieht sich auf Leistungen via zertifiziertem Videosystem, Telefon, Messenger – also Leistungen, die nicht am gleichen Ort oder zur gleichen Zeit erbracht werden.

Durch die Einbindung der Video- und Fernbehandlung in die Vergütungs-struktur der Facharztverträge erfolgen – im Gegensatz zum EBM – keine Kürzungen, Deckelungen oder Abrechnungsausschlüsse für die in Videosprechstunden erbrachten Leistungen.

„Nur wenn in einem Quartal ausschließlich telemedizinische Kontakte stattfinden, ist der Fall einmal, wie beispielsweise mit der Abrechnung der Grundpauschale, mit der neuen Info-Ziffer FBE für Fernbehandlung zu kennzeichnen“, erklärt Ritter. Die neue Ziffer wird mit dem Update zum zweiten Quartal 2022 in der Vertragssoftware hinterlegt.

Selektivverträge an Bedürfnisse angepasst
„Mit den Selektivverträgen möchten wir Praxisteams modernes Arbeiten ermöglichen. Dabei schauen wir immer auf die Bedürfnisse und den Nutzen für Praxen und Patientinnen und Patienten“, ergänzt Ritter.

Informationen zur Durchführung und Abrechnung von Video- und Fernbehandlungen erhalten Sie im Rahmen der digitalen Vertrags- und Abrechnungsschulungen. Anmelden können Sie sich über unsere Veranstaltungsseite.

Weitere Informationen zu den Leistungspositionen finden Sie auf der MEDI-Webseite unter Ihren Facharztverträgen.

Tanja Reiners

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Digital-Gesetz: „ePA muss sichtbaren Mehrwert für Patienten und Praxen haben“

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Beschluss der KVBW zum Notdienst

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