Infoschreiben vom 13.01.2022

Neuimplantationen und Aggregatwechsel von Defibrillatoren

vor dem Hintergrund der Entlastung von Personalressourcen und Bettenkapazitäten der Krankenhäuser
haben die Vertragspartner eine Ergänzung des § 73c-Vertrags Kardiologie der AOK BW/Bosch BKK
vereinbart.
Danach können während der COVID-19-Pandemie (ab 01.01.22 bis 31.03.2022) Neuimplantationen und
Aggregatwechsel von Defibrillatoren auch bei Versicherten der AOK Baden-Württemberg/Bosch BKK, die
noch nicht im Haus- und FacharztProgramm eingeschrieben sind, durchgeführt und abgerechnet werden….