Fernbehandlungen in der HZV der AOK Baden-Württemberg werden dauerhaft gefördert

8. November 2021

Viele Pandemie-Sonderregelungen zu den Haus- und Facharztverträgen haben sich bewährt. In punkto Fernbehandlung per Telefon oder Video haben die HZV-Vertragspartner deshalb dauerhafte Abrechnungsregelungen getroffen. Sie gelten seit Oktober und bilden die Basis für eine flexible Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung auch durch telemedizinische Kontakte. Für die Facharztverträge folgen entsprechende Ergänzungen zum 1.1.2022.

Möglich wird die liberale Handhabung der Fernbehandlung auf Grundlage der Einschreibung der HZV-Patienten in einer Praxis und dem darauf aufsetzenden Pauschalensystem. Zukünftig wird zwischen persönlichem und telemedizinischem Kontakt unterschieden und dabei die medizinische Tätigkeit von Praxismitarbeitern berücksichtigt.

In den definierten Leistungsbereichen können beide Kontaktarten jeweils mit den gleichen Pauschalen abgerechnet werden. Dr. Frank-Dieter Braun, Vize des Hausärzteverbands Baden-Württemberg, betont: „Die neue Regelung ist zeitgemäß und gewährleistet außerdem, dass die nach den geltenden berufsrechtlichen Bestimmungen delegierbaren Aufgaben flexibel zu erbringen und abzurechnen sind.“

Regelung spiegelt Bedarf wider
Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland ergänzt: „Die Fernbehandlung ist im Rahmen der Regelversorgung deutlich schlechter gestellt. So ist etwa die Anzahl der Behandlungsfälle auf 20 Prozent beschränkt und Chronikerzuschläge werden gar nicht berücksichtigt. Die gemeinsam mit der AOK erarbeitete Regelung spiegelt den tatsächlichen Bedarf wider, ist wirtschaftlich adäquat und ist auch für die noch ausstehenden Anpassungen der Fernbehandlung in den Facharztverträgen richtungsweisend.“

Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, resümiert: „Mit dieser Vereinbarung schlagen wir einen für die Patientenversorgung zukunftsweisenden Weg in der HZV ein. Die Fernbehandlung erhält so dauerhaft einen höheren Stellenwert und trägt dazu bei, vermeidbare Praxisbesuche zu reduzieren.“

Social Media

Folgen Sie uns auf unseren Plattformen.

Aktuelle MEDI-Times

MEDI-Newsletter

Mit dem kostenfreien MEDI-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und die neuesten Angebote. Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden!

Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.*

Auf Facebook kommentieren!

MVZ Ditzingen: Neue Wege in der ambulanten Versorgung

Das jüngst eröffnete MEDI-MVZ Ditzingen zeigt, wie die Zukunft der ambulanten Versorgung aussehen kann: Drei Praxen vereint, Nachwuchs gefördert, Bürokratie reduziert – und die smarte MEDI-eigene Soft...

Apothekenreform: Ärzteverband MEDI fordert Dispensierrecht und Entlastung der Praxen – statt Kompetenzen zu verlagern

MEDI Baden-Württemberg e. V. kritisiert die politischen Pläne, Apotheken im Rahmen der geplanten Apothekenreform deutlich mehr Befugnisse zu übertragen. Aus Sicht von MEDI brauchen Arztpraxen vor allem Entlastung durch Bürokratieabbau, die Entbudgetierung und eine effizientere Digitalisierung – statt einer Verschiebung medizinischer Kompetenzen. Zusätzlich fordert der Verband das Dispensierrecht für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im Bereitschaftsdienst und Notdienst, um die Handlungsfähigkeit zu stärken und die Versorgung – insbesondere in ländlichen Regionen – zu verbessern.

ePA: MEDI GENO Deutschland hofft auf „nicht zu holprigen Start“

Ab heute ist die Nutzung und Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) für Vertragsärztinnen und ‑ärzte sowie vertragsärztlich tätige Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gesetzlich verpflichtend. Praxisabläufe dürfen laut MEDI GENO Deutschland e. V. durch die ePA nicht gestört werden. Der fachübergreifende Ärzteverband fordert die Politik auf, hinsichtlich Praktikabilität und Datensicherheit weiter nachzubessern – in enger Abstimmung mit der niedergelassenen Ärzte- und Psychotherapeutenschaft.

Finanzkommission Gesundheit: MEDI kritisiert Ausschluss der niedergelassenen Ärzteschaft

Der fachübergreifende Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg e. V. kritisiert, dass Bundesgesundheitsministerin Nina Warken für die Finanzkommission Gesundheit ausschließlich Vertreterinnen und Vertreter aus Universitäten und Kliniken berufen hat, um Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu erarbeiten. MEDI warnt davor, die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten mit ihrer wichtigen Praxiserfahrung auszuschließen.