Arbeiten Ihre Firewall und Ihr Antivirenprogramm zuverlässig?

Darauf antworten viele Praxisinhaber mit: „Ich denke ja, denn mein IT-Spezialist hat …“ In Wirklichkeit gibt es keine hundertprozentige Sicherheit. Der MEDI Verbund rät hier zu einer entsprechenden Cyberschutzversicherung. 

Der wirtschaftliche Schaden durch Cyberattacken beläuft sich in Deutschland auf mehr als 220 Milliarden Euro pro Jahr und erreicht damit die Schadenssumme von Naturkatastrophen weltweit (Quelle: Bitkom Research; Munich RE, 2021).

Cyberschäden können ins Unermessliche gehen, Sachgefahren dagegen nur bis zur Höhe der versicherten Sache. Dennoch zögern viele Praxen, eine Cyberschutzversicherung abzuschließen. Fakt ist: Der illegale Handel mit Patientendaten boomt und Gesundheitsdaten sind auf dem Schwarzmarkt sehr begehrt.

Was wäre, wenn:

  • Sie durch einen Computervirus plötzlich keinen Zugriff mehr auf Krankenakten hätten?
  • Hacker Ihre Daten erbeuten und damit drohen, sie zu veröffentlichen?
  • An die Öffentlichkeit gelangt, dass Ihre Praxis gehackt wurde?

 

Wie informieren Sie unverzüglich alle Betroffenen, um nicht weitere Gesetze zu verletzen und hohe Strafen zu riskieren?

Eine gute Cyberschutzversicherung bietet hier rund um die Uhr Soforthilfe, übernimmt Schadenskosten aus Haftungs- und Eigenschäden durch Cyberkriminalität auch rückwirkend und bietet präventive Maßnahmen an. Welche Deckung am besten zu Ihrer Praxis passt, erklärt Ihnen gerne unser MEDI GENO Assekuranz-Experte Wolfgang Schweikert. Interessierte Praxen erreichen ihn per E-Mail unter schweikert@medigeno-assekuranz.de 

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Muss ich Begleithunde in meine Praxis lassen?

Ein Hund in der Arztpraxis widerspricht zwar für viele im ersten Moment den Vorstellungen von einem sauberen und hygienischen Umfeld. Aus Sicht der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft, des Robert-Koch-...

Muss ich Begleithunde in meine Praxis lassen?

Ein Hund in der Arztpraxis widerspricht zwar für viele im ersten Moment den Vorstellungen von einem sauberen und hygienischen Umfeld. Aus Sicht der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft, des Robert-Koch-Instituts und des Bundesgesundheitsministeriums spricht in aller Regel kein Hygienerisiko und auch sonst nichts gegen die Mitnahme von Assistenz- oder Begleithunden in medizinische Einrichtungen. Denn gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland dürfen Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden.

Neue Partnerschaft stärkt MEDI-MVZ

Die gesetzliche Ungerechtigkeit bei den Gründungseigenschaften von medizinischen Versorgungszentren (MVZ) waren Auslöser dafür, dass MEDI Baden-Württemberg mit dem ambulanten Gesundheitsversorger ze:roPRAXEN im letzten Jahr eine Tagesklinik in Bad Säckingen gekauft hat. Damit entwickelt MEDI sein MVZ-Konzept „Arztpraxen 2030“ und die damit verbundene ambulante ärztliche Versorgung weiter.