MEDI unterstützt Praxen beim Impfen gegen COVID-19 mit Onlineplattform

Die KVBW bittet in einem aktuellen Schreiben um Ausweitung der Impfungen in den Praxen. Viele haben aufgrund miserabler Bezahlung und hohen bürokratischen Aufwands das Impfen gegen COVID-19 jedoch eingestellt. MEDI leistet mit seiner modernen Impftermin-Onlineplattform „ImpfTerminManagement.de“ Abhilfe für Praxen und bringt Impfwillige und Praxen zusammen – auch für Booster-Impfungen.

Die Impfzentren sind geschlossen. Das Impfen liegt in den Händen der Praxen. Um den Impffortschritt voranzutreiben, müssen Arztpraxen dringend entlastet werden. „Die COVID-19-Impfungen mit Einladungs- und Impfmanagement sowie der ganzen Bürokratie lähmen den Praxisbetrieb. Dazu kommen Infektwelle und Grippeschutzimpfungen. Die Praxen sind am Anschlag,“ beschreibt Dr. Werner Baumgärtner, MEDI-Vorstandschef, die aktuelle Situation.

Um die Praxen in Baden-Württemberg zu entlasten, hat MEDI bereits zu Beginn der Impfkampagne eine moderne Onlineplattform für Praxen und impfwillige Patientinnen und Patienten entwickelt. Praxen in ganz Baden-Württemberg werden aufgerufen, die Plattform ImpfTerminManagement.de für ihr Terminmanagement rund um die COVID-19-Impfung zu nutzen. Die Plattform kann auch für die Organisation der Booster-Impfungen eingesetzt werden. Sie ist intuitiv und einfach in der Anwendung und sorgt für große bürokratische Entlastung. Für MEDI-Mitglieder ist dieses Angebot kostenlos.

Patientinnen und Patienten aus Baden-Württemberg können sich – auch ohne einen Bezug zu einer Arztpraxis – für eine COVID-19-Impfung auf der Plattform www.impfterminmanagement.de registrieren. Somit können niederschwellig Praxen und Impfwillige schnell zusammengebracht werden, um den Impffortschritt voranzutreiben.

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Muss ich Begleithunde in meine Praxis lassen?

Ein Hund in der Arztpraxis widerspricht zwar für viele im ersten Moment den Vorstellungen von einem sauberen und hygienischen Umfeld. Aus Sicht der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft, des Robert-Koch-Instituts und des Bundesgesundheitsministeriums spricht in aller Regel kein Hygienerisiko und auch sonst nichts gegen die Mitnahme von Assistenz- oder Begleithunden in medizinische Einrichtungen. Denn gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland dürfen Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden.

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