MEDI fordert 3G-Regel für niedergelassene Ärzteschaft

Um Patientinnen, Patienten und Praxisteams zu schützen, insbesondere ältere und multimorbide Patientinnen und Patienten, fordert der erweiterte Vorstand von MEDI Baden-Württemberg politisch Verantwortliche auf Länder- und Bundesebene auf, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mindestens die 3G-Regel praktizieren zu lassen – ausgenommen sind Notfälle.

Die Umsetzung der 3G-Regel im Praxisbetrieb ist aus Sicht von MEDI Baden-Württemberg Hausrecht der Ärzteschaft. Viele Praxen praktizieren bereits 3G. Notfälle sind davon selbstverständlich ausgeschlossen. In akuten Fällen werden Tests in der Praxis durchgeführt. Auch in Krankenhäusern wird 3G außer-halb der Notaufnahme praktiziert.

„Wir müssen unsere Patientinnen und Patienten schützen, aber auch unsere eigenen Teams. Insbesondere in Zeiten der dritten COVID-Impfung, der Grippe-Impfung und Erkältungswelle in den nächsten Wochen können wir uns keine Ausfälle leisten und die ambulante Versorgung gefährden“, erklärt Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender des MEDI Verbunds.

MEDI möchte sich für seine Mitglieder, die 3G praktizieren, stark machen. „Falls diese Praxen seitens der Politik und Körperschaften belangt werden sollten, werden wir ihnen finanzielle und juristische Unterstützung zukommen lassen“, verspricht Baumgärtner.

 

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Muss ich Begleithunde in meine Praxis lassen?

Ein Hund in der Arztpraxis widerspricht zwar für viele im ersten Moment den Vorstellungen von einem sauberen und hygienischen Umfeld. Aus Sicht der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft, des Robert-Koch-Instituts und des Bundesgesundheitsministeriums spricht in aller Regel kein Hygienerisiko und auch sonst nichts gegen die Mitnahme von Assistenz- oder Begleithunden in medizinische Einrichtungen. Denn gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland dürfen Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden.

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