Infoschreiben vom 02.08.2021

Vergütungserhöhung für die Abrechnungsziffer E5

wir möchten Sie darüber informieren, dass wir uns mit der AOK BW und der Bosch BKK über eine Erhöhung der Vergütung der Abrechnungsziffer E5 „Zystoskopie der Frau“ verständigt haben.
Die bisherige Vergütung der E5 in Höhe von 45,- Euro ist mit Wirkung seit dem 01.07.2021 auf 50,- Euro angepasst worden. Mit Wirkung ab dem 01.01.2022 erfolgt ein weiterer Erhöhungsschritt auf eine Vergütung von dann 60,- Euro.