Neuer Vertrag setzt auf Beratung bei chronischen Atemwegserkrankungen

28. Juni 2021

Das Facharztprogramm von AOK Baden-Württemberg und Bosch BKK mit rund 800.000 Versicherten wird um die Pneumologie erweitert. Der Vertrag startet am 1. Juli. Hauptziel ist es, eine umfangreiche patientenorientierte Informations- und Beratungsstruktur zu schaffen, um die Gesundheitskompetenz lungenkranker Patienten zu stärken und so die Versorgung zu verbessern.

Speziell für Patienten mit chronischen Krankheitsbildern wie Asthma und COPD sowie multimorbide Patienten werden mehr Gesprächsleistungen ermöglicht und vergütet. Neue Wege gehen die Vertragspartner auch mit der Festlegung von Qualitätsindikatoren, um Versorgungseffekte transparenter zu machen. Vertragspartner auf ärztlicher Seite sind MEDI Baden-Württemberg und der Berufsverband der Pneumologen in Baden-Württemberg (BdP).

Lungenerkrankungen sind auf dem Vormarsch
Lungenerkrankungen stellen in Deutschland die dritthäufigste Todesursache dar. 2020 gab es bei der AOK Baden-Württemberg rund 170.000 Versicherte mit COPD und 240.000 mit Asthma bronchiale, jeweils mit jährlichen Zuwachsraten zwischen fünf und sechs Prozent. In Verbindung gebracht wird dieser Anstieg mit dem westlichen Lebensstil, insbesondere Tabakkonsum, aber auch Fehlernährung und Bewegungsmangel in weiten Teilen der Gesellschaft in Kombination mit Umweltveränderungen und Urbanisierung. Die Versorgung im Rahmen des neuen Facharztvertrags umfasst daher eine umfassende biopsychosoziale Anamnese und Behandlung mit einer ausführlichen Beratung. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Thema Rauchstopp und Tabakentwöhnung.

Partner setzen auf individuelle Versorgung
Ein weiteres Augenmerk legen die Vertragspartner auf häufige pulmologische Komorbiditäten, wie etwa COPD und Schlafapnoe. Im Gegensatz zum einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) setzt der Vertrag besonders auf Beratung und individuelle Versorgung statt einseitig auf Technik, was für viele Pneumologen die Lösung eines bis dato oftmals frustrierendes Problem darstellt. Speziell Patienten mit Komorbiditäten benötigen häufig eine intensivere Betreuung. Der Vertrag trägt dieser Anforderung in besonderer Weise Rechnung und bietet zudem die nötige Abrechnungsflexibiliät, sodass eine qualifizierte bedarfsorientierte Versorgung jetzt tatsächlich möglich ist.

In den pneumologischen Praxen kommen seit fast 20 Jahren qualifizierte pneumologische Assistentinnen zum Einsatz, um dem zunehmenden Beratungs- und Schulungsbedarf gerecht zu werden. Deswegen beinhaltet der Vertrag ein Zusatzhonorar für die Ausbildung der Entlastungsassistentin in der Facharztpraxis (EFA®). Liegen beim Patienten wegen bestehender oder drohender Atemwegs- oder Lungenkrebserkrankungen familiäre, berufliche und/oder soziale Belastungen vor, können unterstützend der Soziale Dienst der AOK oder die Patientenbegleiter der Bosch BKK eingeschaltet werden.

Zur Gewährleistung einer abgestuften und koordinierten Versorgung setzen die Vertragspartner auf die bewährte Strategie der engen vertraglichen zwischen Haus- und Fachärzten. Dazu zählen beispielsweise eine schnelle Terminvergabe, bei Bedarf innerhalb von 14 Tagen, und die qualitätsgesicherte Harmonisierung der Arzneimitteltherapie. Europaweite Erhebungen belegen etwa, dass 57 von 100 Asthma-Patienten keine optimale Asthmakontrolle aufweisen. Die vereinbarten Beratungsleistungen fördern auch unter Berücksichtigung strukturierter Behandlungsprogramme (DMP) eine engmaschige Kontrolle des Patienten. Wie in allen Verträgen gibt es eine feste Vergütung ohne Fallzahl- oder Mengenbegrenzungen, was den teilnehmenden Praxen wirtschaftliche Planungssicherheit gibt.

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