Infoschreiben vom 30.03.2021

Wichtige Informationen zu vertraglichen Neuerungen im AOK BW Kinder- und Jugendarztmodul.

Wir Informieren Sie mit diesem Schreiben über die aktuellen und anstehenden Neuerungen im HZV Kinder- und Jugendarztmodul der AOK Baden-Württemberg gemäß § 73b SGB V..