Neuer Facharztvertrag setzt auf patientenorientierte Beratung bei chronischen Atemwegserkrankungen

Das gemeinsame Facharztprogramm von AOK Baden-Württemberg und Bosch BKK mit rund 800.000 Versicherten wird um das Fachgebiet Pneumologie erweitert. Ein Hauptziel ist es, für den ambulanten Bereich eine umfangreiche patientenorientierte Informations- und Beratungsstruktur zu schaffen, um die Gesundheitskompetenz lungenkranker Patienten wirksam zu stärken und dadurch die Versorgung zu verbessern.

Speziell für Patienten mit chronischen Krankheitsbildern wie Asthma und COPD sowie multimorbide Patienten werden mehr Gesprächsleistungen ermöglicht und vergütet. Neue Wege gehen die Vertragspartner auch mit der Festlegung von Qualitätsindikatoren, um Versorgungseffekte transparenter zu machen. Vorgesehener Start für die flächendeckende Versorgung ist der 1. Juli. Vertragspartner auf ärztlicher Seite sind MEDI Baden-Württemberg und der Berufsverband der Pneumologen in Baden-Württemberg (BdP).

Lungenerkrankungen stellen in Deutschland die dritthäufigste Todesursache dar. 2020 gab es bei der AOK Baden-Württemberg rund 170.000 Versicherte mit COPD und 240.000 mit Asthma bronchiale, jeweils mit jährlichen Zuwachsraten zwischen fünf und sechs Prozent. In Verbindung gebracht wird dieser Anstieg mit dem westlichen Lebensstil, insbesondere Tabakkonsum, aber auch Fehlernährung und Bewegungsmangel in weiten Teilen der Gesellschaft in Kombination mit Umweltveränderungen und Urbanisierung.

Partner setzen auf individuelle Versorgung
Die Versorgung im Rahmen des neuen Vertrags umfasst daher eine umfassende biopsychosoziale Anamnese und Behandlung mit einer ausführlichen Beratung. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Thema Rauchstopp und Tabakentwöhnung.

Ein weiteres Augenmerk legen die Vertragspartner auf häufige pulmologische Komorbiditäten, wie etwa COPD und Schlafapnoe. Dr. Frank J. Heimann, erster Vorsitzender des BdP in Baden-Württemberg, kommentiert: „Im Gegensatz zum einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) setzt der Vertrag besonders auf Beratung und individuelle Versorgung, was für viele Pneumologen die Lösung eines bis dato oftmals frustrierenden Problems darstellt. Speziell unsere Patienten mit Komorbitäten benötigen häufig eine intensivere Betreuung. Der Vertrag bietet die nötige Abrechnungsflexibiliät, sodass eine qualifizierte bedarfsorientierte Versorgung möglich ist.“

Unterstützung von speziell weitergebildeten MFA
In den pneumologischen Praxen kommen seit fast 20 Jahren hochqualifizierte pneumologische Assistentinnen zum Einsatz, um dem zunehmenden Beratungs- und Schulungsbedarf gerecht zu werden. Erfreulich sei deshalb auch, dass der Vertrag ein Zusatzhonorar für die Ausbildung der Entlastungsassistentin in der Facharztpraxis (EFA®) beinhaltet.

Liegen beim Patienten wegen bestehender oder drohender Atemwegs- oder Lungenkrebserkrankungen familiäre, berufliche und/oder soziale Belastungen vor, können in Absprache mit dem Patienten unterstützend der Soziale Dienst der AOK beziehungsweise die Patientenbegleiter der Bosch BKK eingeschaltet werden.

Zur Gewährleistung einer abgestuften und koordinierten Versorgung setzen die Vertragspartner auf die bewährte Strategie der engen vertraglichen Verknüpfung mit der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV), das heißt einer aktiven Kooperation zwischen Haus- und Fachärzten. Dazu zählen auch eine schnelle Terminvergabe, bei Bedarf innerhalb von 14 Tagen, und die qualitätsgesicherte Harmonisierung der Arzneimitteltherapie. Europaweite Erhebungen belegen etwa, dass 57 von 100 Asthma-Patienten keine optimale Asthmakontrolle aufweisen.

Engmaschige Kontrolle
Die vereinbarten Beratungsleistungen fördern auch unter Berücksichtigung strukturierter Behandlungsprogramme (DMP) eine engmaschige Kontrolle des Patienten. Dr. Norbert Smetak, stellvertretender Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg, betont: „Mit unserem Vertrag setzen wir gerade in dieser schwierigen Zeit gemeinsam ein deutliches Signal, dass wir unsere nachweislich bessere Versorgung auf Basis von Vollversorgungsverträgen weiter ausbauen. Wie in allen Verträgen gibt es eine feste Vergütung ohne Fallzahl- oder Mengenbegrenzungen, was den teilnehmenden Praxen wirtschaftliche Planungssicherheit gibt.“

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