Baumgärtner: Entwurf zur Impfverordnung ist realitätsfern und eine Zumutung

„Unsere Teams sind seit Monaten durch die Einhaltung von Hygienestandards, Abstandsregelungen, durch zusätzliche Bürokratie und Aufklärungsarbeit maximal belastet“, erklärt Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI GENO Deutschland. Der Betreuungsaufwand für einzelne Patienten habe sich durch die Coronakrise deutlich erhöht. Wegen der Hygieneregeln könnten pro Stunde weniger Patientinnen und Patienten versorgt werden.

„Trotzdem haben wir unseren Anteil zur Bewältigung der Pandemie geleistet, ohne Lob der politisch Verantwortlichen für unsere Medizinischen Fachangestellten; von einer Zuwendung aus Steuergeldern wie in anderen Gesundheitsberufen ganz zu schweigen“, so Baumgärtner weiter.

Der Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums einer „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus Sars-CoV-2“ sieht vor, dass Impfwillige in Arztpraxen ein ärztliches Attest zum Preis von 5 Euro erhalten sollen. Dabei soll vom behandelnden Arzt oder von der Ärztin „das krankheitsbedingt erhöhte Risiko für einen schweren oder tödlichen Verlauf in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019“ attestiert werden.

Aufgabe des Staates, nicht der Praxen
MEDI GENO Deutschland lehnt eine Triage der Patienten per Attest klar ab. „Das ist Aufgabe des Staates und muss über ein Einladungssystem umgesetzt werden, wie es das zum Beispiel beim Mammographie-Screening gibt“, erklärt der MEDI GENO-Chef und ergänzt: „Wenn wir jetzt noch jeden Tag unsere Arbeitszeit mit der Ausstellung von Attesten und den dafür notwendigen Gesprächen verlieren, geht das zulasten der akut und chronisch kranken Patientinnen und Patienten.“

Zudem sind 5 Euro pro Attest nicht kostendeckend und „eine Zumutung“. Baumgärtner zieht hier einen Vergleich heran: „Die Verlängerung eines Jahresfischereischeins beim Amt für öffentliche Ordnung, die ähnlich aufwendig ist wie das Ausstellen der Covid-Atteste, kostet aktuell 95 Euro.“ An der außerbudgetären Bezahlung von 5 Euro „erkennt man die Wertschätzung unserer Arbeit und die unserer Angestellten“, schließt der MEDI GENO-Vorsitzende.

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Muss ich Begleithunde in meine Praxis lassen?

Ein Hund in der Arztpraxis widerspricht zwar für viele im ersten Moment den Vorstellungen von einem sauberen und hygienischen Umfeld. Aus Sicht der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft, des Robert-Koch-Instituts und des Bundesgesundheitsministeriums spricht in aller Regel kein Hygienerisiko und auch sonst nichts gegen die Mitnahme von Assistenz- oder Begleithunden in medizinische Einrichtungen. Denn gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland dürfen Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden.

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