Nach Ministeriumsvorgaben: Auslieferung von Corona-Schnelltests gestoppt

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat entschieden, dass SARS-CoV-2 Antigen-Tests zur patientennahen Anwendung (AntigenPreisV) an Arztpraxen nur dann abgegeben werden dürfen, wenn sie einen Zuschlag von 40 Cent über dem Herstellerpreis pro Test nicht überschreiten. Deswegen sieht sich auch der Praxisbedarf des MEDI Verbunds gezwungen, den Verkauf solcher Schnelltest vorerst einzustellen.

„Uns ist es einfach nicht möglich, den für die eigene und abschließende Preisberechnung maßgeblichen Herstellerpreis rechtssicher festzustellen“, erklärt Lars Hörnig, Geschäftsführer der MEDIVERBUND Praxisbedarf GmbH und ergänzt: „Wir müssen deshalb die Auslieferung leider stoppen, auch wenn die Nachfrage riesig ist.“

MEDI-Chef Dr. Werner Baumgärtner bedauert die Entscheidung und das Vorgehen des BMG. „Solche Preisverordnungen führen nur dazu, dass Praxen und Einrichtungen, die dringend Antigen-Schnelltests brauchen, leer ausgehen werden, während Minister Spahn in der Öffentlichkeit betont, wie wichtig ihm der Schutz unserer Bevölkerung ist.“

Der MEDI Verbund prüft nun die rechtlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten, um die Versorgung der Mitgliederpraxen schnellstmöglich wieder aufzunehmen.

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Beschluss der KVBW zum Notdienst

Gestern hat die Vertreterversammlung der KVBW dem Konzept zur Notfalldienstreform des KV-Vorstands zugestimmt. Erste wichtige und schnell umsetzbare Maßnahme ist eine Onlineplattform als Vertreterbörse, die wir bereits schon anbieten. Als Nächstes prüft die KVBW die Anstellung von Ärztinnen und Ärzten, die den NFD als Sitzdienst übernehmen könnten.

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