Covid-19: Sonderregelungen zeigen Wirkung

Damit Teilnehmer an Facharztverträgen wegen der Coronapandemie möglichst wenig Honorarverluste erleiden, hat die MEDIVERBUND AG mit allen Krankenkassen, die solche Verträge anbieten, bereits im Frühjahr entsprechende Sofortmaßnahmen vereinbart.

Aus den Abrechnungsdaten für das Quartal 2/2020 lässt sich ableiten, dass die Möglichkeiten zur Abrechnung ärztlicher Leistungen, die per Video oder Telefon erbracht werden können, eine positive Wirkung zeigen.

Außerdem wurde mit der AOK Baden-Württemberg und der Bosch BKK für alle vier Quartale in diesem Jahr vereinbart, dass den Vertragsteilnehmern bei einer pandemiebedingten Honorarminderung von mehr als zehn Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal Finanzhilfen von bis zu 90 Prozent des Honorarvolumens im Vorjahresquartal gezahlt werden. Damit kommen die Vertragspartner ihrer Verantwortung zum Erhalt einer flächendeckenden ambulanten fachärztlichen Versorgung voll und ganz nach.

Weitere Finanzhilfen für Praxen
Die MEDIVERBUND AG hat nach Auswertung der Abrechnungsdaten für die Quartale 1/2020 und 2/2020 insgesamt 672 betroffene Praxen identifiziert und sie über das Prozedere zur Zahlung der Finanzhilfe informiert. Soweit es möglich war, hat die AG die Ausgleichszahlungen im nächsten Schritt auf den Weg gebracht.

Darüber hinaus können Praxen, die wegen der Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind, unter bestimmten Umständen weitere Liquiditätshilfen bekommen. Die MEDIVERBUND AG bietet dazu eine entsprechende Beratung und Unterstützung bei der Antragsstellung an.

Fortbildungen und Qualitätszirkel
Trotz Video- und Telefonkonferenzen, Webinaren oder Veranstaltungen, bei denen nur wenige Teilnehmer vor Ort zugelassen wurden und sich weitere per Video- oder Audio dazuschalten konnten, war es in diesem Jahr nicht allen Vertragsteilnehmern möglich, an den vorgesehenen Fortbildungen und Qualitätszirkeln teilzunehmen. Deshalb wird die Prüfung der Teilnahme an diesen für 2020 ausgesetzt. Die Vertragspartner beraten darüber, in welcher Form digitale Fortbildungen und Qualitätszirkel künftig in die Verträge aufgenommen werden können.

→ Weitere Informationen zu den Coronaregelungen finden Sie hier.

Social Media

Folgen Sie uns auf unseren Plattformen.

Messenger-Service

Erhalten Sie Neuigkeiten von MEDI direkt per App „Notify“ auf Ihr Smartphone.

Aktuelle MEDI-Times

MEDI-Newsletter

Mit dem kostenfreien MEDI-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und die neuesten Angebote. Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden!

Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.*

Auf Facebook kommentieren!

0 Kommentare

Einen Kommentar zum Thema schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diesen Monat gibt es Technik zu tollen Preisen

Diesen Juni bekommen unsere MEDI-Mitglieder boso Blutdruckmessgeräte, handliche Otoskope und Littmann Stethoskope zum tollen Vorzugspreis. Wie immer achten wir darauf, dass es hochwertige und langlebi...

Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bis 20. Juli nötig

Bis spätestens zum 20. Juli 2023 müssen erstmals alle zugelassenen und ermächtigten Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bei den Zulassungsausschüssen ihrer jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Das ist online, per Post oder via Fax möglich und gilt für die genannten Gruppen und die bei ihnen angestellten Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, sofern sie an der vertragsärztlichen Versorgung mitwirken. Dies regelt das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung.

Diesen Monat gibt es Technik zu tollen Preisen

Diesen Juni bekommen unsere MEDI-Mitglieder boso Blutdruckmessgeräte, handliche Otoskope und Littmann Stethoskope zum tollen Vorzugspreis. Wie immer achten wir darauf, dass es hochwertige und langlebige Produkte sind, sodass Sie mit Sicherheit lange Spaß an unseren Monatsangeboten haben.