Covid-19: Sonderregelungen zeigen Wirkung

Damit Teilnehmer an Facharztverträgen wegen der Coronapandemie möglichst wenig Honorarverluste erleiden, hat die MEDIVERBUND AG mit allen Krankenkassen, die solche Verträge anbieten, bereits im Frühjahr entsprechende Sofortmaßnahmen vereinbart.

Aus den Abrechnungsdaten für das Quartal 2/2020 lässt sich ableiten, dass die Möglichkeiten zur Abrechnung ärztlicher Leistungen, die per Video oder Telefon erbracht werden können, eine positive Wirkung zeigen.

Außerdem wurde mit der AOK Baden-Württemberg und der Bosch BKK für alle vier Quartale in diesem Jahr vereinbart, dass den Vertragsteilnehmern bei einer pandemiebedingten Honorarminderung von mehr als zehn Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal Finanzhilfen von bis zu 90 Prozent des Honorarvolumens im Vorjahresquartal gezahlt werden. Damit kommen die Vertragspartner ihrer Verantwortung zum Erhalt einer flächendeckenden ambulanten fachärztlichen Versorgung voll und ganz nach.

Weitere Finanzhilfen für Praxen
Die MEDIVERBUND AG hat nach Auswertung der Abrechnungsdaten für die Quartale 1/2020 und 2/2020 insgesamt 672 betroffene Praxen identifiziert und sie über das Prozedere zur Zahlung der Finanzhilfe informiert. Soweit es möglich war, hat die AG die Ausgleichszahlungen im nächsten Schritt auf den Weg gebracht.

Darüber hinaus können Praxen, die wegen der Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind, unter bestimmten Umständen weitere Liquiditätshilfen bekommen. Die MEDIVERBUND AG bietet dazu eine entsprechende Beratung und Unterstützung bei der Antragsstellung an.

Fortbildungen und Qualitätszirkel
Trotz Video- und Telefonkonferenzen, Webinaren oder Veranstaltungen, bei denen nur wenige Teilnehmer vor Ort zugelassen wurden und sich weitere per Video- oder Audio dazuschalten konnten, war es in diesem Jahr nicht allen Vertragsteilnehmern möglich, an den vorgesehenen Fortbildungen und Qualitätszirkeln teilzunehmen. Deshalb wird die Prüfung der Teilnahme an diesen für 2020 ausgesetzt. Die Vertragspartner beraten darüber, in welcher Form digitale Fortbildungen und Qualitätszirkel künftig in die Verträge aufgenommen werden können.

→ Weitere Informationen zu den Coronaregelungen finden Sie hier.

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Muss ich Begleithunde in meine Praxis lassen?

Ein Hund in der Arztpraxis widerspricht zwar für viele im ersten Moment den Vorstellungen von einem sauberen und hygienischen Umfeld. Aus Sicht der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft, des Robert-Koch-Instituts und des Bundesgesundheitsministeriums spricht in aller Regel kein Hygienerisiko und auch sonst nichts gegen die Mitnahme von Assistenz- oder Begleithunden in medizinische Einrichtungen. Denn gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland dürfen Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden.

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