Ersatzkassen kündigen Psychotherapieverträge

Die Techniker Krankenkasse und die DAK-Gesundheit in Baden-Württemberg haben ihre Psychotherapieverträge nach § 140a SGB V fristgerecht gekündigt. Der MEDI Verbund bedauert diese Entscheidung.

Die Techniker Krankenkasse hat ihren Vertrag zum 30. September 2020 gekündigt. Neue Patientinnen und Patienten konnten bis Ende Juni in den Facharztvertrag eingeschrieben werden. Laufende Behandlungen können noch bis Ende Juni 2021 durchgeführt und abgerechnet werden.

Im Psychotherapievertrag der DAK-Gesundheit können Patientinnen und Patienten noch bis Ende dieses Jahres in den Vertrag eingeschrieben werden. Ärzte und Psychotherapeuten, die am Vertrag teilnehmen, können laufende Behandlungen bis 31. Dezember 2021 fortsetzen und abrechnen.

Die MEDI-Spitze und die psychotherapeutischen Berufsverbände, die die beiden Verträge mitverhandelt haben, bedauern die Kündigung der beiden Krankenkassen. Die TK und die DAK-Gesundheit haben jeweils eine interne Evaluation ihrer Facharztverträge durchgeführt und sich dann für eine Kündigung entschieden. Nach der Vorstellung der Evaluationsergebnisse beider Kassen wird der MEDI Verbund mit den Berufsverbänden über weitere Optionen sprechen.

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