E-Bikes kommen bei VERAH und Patienten gut an

Seit dem Frühjahr können Praxen, die am AOK-Hausarztvertrag teilnehmen, neben einem Kleinwagen (Verbrenner- oder Elektromotor) auch ein E-Bike zu Sonderkonditionen leasen. Versorgungsassistentinnen in der Hausarztpraxis (VERAH) nutzen die Fahrzeuge für Routinehausbesuche, um den Hausarzt zu entlasten und die Versorgung zu verbessern. Trotz der Coronakrise wird das neue Angebot gut angenommen: Aktuell liegen bereits über 50 Bestellungen vor.

Unter dem Motto „VERAHmobil – Ihre Hausarztpraxis vor Ort im AOK Hausarztprogramm bieten die drei Vertragspartner AOK Baden-Württemberg, Hausärzteverband und MEDI Baden-Württemberg seit 2013 den mobilen Service an. Seitdem wurden bereits über 1.250 Kleinwagen ausgeliefert. Derzeit unterstützen mehr als 2.300 ausgebildete VERAH die rund 4.900 an der Versorgung teilnehmenden Hausärzte. Die VERAH übernimmt in Abstimmung mit dem Hausarzt patientennahe Tätigkeiten, unter anderem das Medikamenten- oder Wundmanagement und die Durchführung von Routinehausbesuchen.

Eine der ersten VERAH, die das E-Bike erhalten hat, ist Andrea Schreiter aus der Praxis von Dr. Peter Engeser, Facharzt für Allgemeinmedizin, in Pforzheim. Ein Großteil der Versicherten sind ältere Patienten mit mehreren, oft chronischen Krankheiten, die eine umfassende und koordinierte Versorgung benötigen. Über 1.600 seiner Patienten nehmen am Hausarztvertrag der AOK Baden-Württemberg teil.

Bereits seit 2016 nutzt Andrea Schreiter ein VERAHmobil-Auto für ihre durchschnittlich zwei Hausbesuche pro Tag. Von dem Zusatzangebot ist sie begeistert und hat durchweg positive Erfahrungen gesammelt.  „Bei gutem Wetter mache ich jetzt mit dem neuen E-Bike meine Hausbesuche. Das ist gesund und umweltfreundlich zugleich und geht im Stadtgebiet noch schneller als mit dem Auto. Und bei den Patienten kommt es auch gut an.”

Dr. Engeser ergänzt: „Die letzten Monate waren coronabedingt nicht repräsentativ für den Praxisalltag. Wir hatten deutlich mehr Telefonkontakte und weniger Hausbesuche als üblich. Das ändert aber nichts daran, dass das E-Bike eine tolle Idee ist und für die VERAH eine zusätzliche Motivation darstellt”. Und die Bestellung über den Dienstradleasinganbieter JobRad habe reibungslos funktioniert.

Weitere Informationen unter: www.verahmobil.de

Bild: VERAH Andrea Schreiter aus Pforzheim entlastet ihren Chef Dr. Peter Engeser durch die Übernahme von Routinehausbesuchen.

Social Media

Folgen Sie uns auf unseren Plattformen.

Aktuelle MEDI-Times

MEDI-Newsletter

Mit dem kostenfreien MEDI-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und die neuesten Angebote. Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden!

Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.*

Auf Facebook kommentieren!

Muss ich Begleithunde in meine Praxis lassen?

Ein Hund in der Arztpraxis widerspricht zwar für viele im ersten Moment den Vorstellungen von einem sauberen und hygienischen Umfeld. Aus Sicht der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft, des Robert-Koch-...

Muss ich Begleithunde in meine Praxis lassen?

Ein Hund in der Arztpraxis widerspricht zwar für viele im ersten Moment den Vorstellungen von einem sauberen und hygienischen Umfeld. Aus Sicht der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft, des Robert-Koch-Instituts und des Bundesgesundheitsministeriums spricht in aller Regel kein Hygienerisiko und auch sonst nichts gegen die Mitnahme von Assistenz- oder Begleithunden in medizinische Einrichtungen. Denn gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland dürfen Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden.

Neue Partnerschaft stärkt MEDI-MVZ

Die gesetzliche Ungerechtigkeit bei den Gründungseigenschaften von medizinischen Versorgungszentren (MVZ) waren Auslöser dafür, dass MEDI Baden-Württemberg mit dem ambulanten Gesundheitsversorger ze:roPRAXEN im letzten Jahr eine Tagesklinik in Bad Säckingen gekauft hat. Damit entwickelt MEDI sein MVZ-Konzept „Arztpraxen 2030“ und die damit verbundene ambulante ärztliche Versorgung weiter.