Baumgärtner unterstützt TI-Kurs von KVen und KBV zu 100 Prozent

Die KV Westfalen-Lippe weist darauf hin, dass Vertragsärztinnen und -ärzte ihre Pflicht verletzen, wenn sie ab dem 1. Januar 2021 die „verpflichtende unmittelbare digitale Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsdaten an die Krankenkasse“ nicht durchführen. Das könne sogar zu einem Zulassungsentzugsverfahren“ führen. Dazu nimmt MEDI GENO Deutschland-Chef Dr. Werner Baumgärtner in einem Schreiben an seine Mitglieder Stellung.

In dem Schreiben erklärt er:

Als Grund für einen Entzug der Zulassung kommt hier nur die sog. gröbliche Verletzung vertragsärztlicher Pflichten in Betracht. Üblicherweise geht es hierbei insbesondere um Verstöße gegen die persönliche Leistungserbringung oder die Abrechnungsbestimmungen. Es gibt aber auch „sonstige Verstöße“, wenn der Vertragsarzt bei der vertragsärztlichen Tätigkeit weitere Vorschriften (z. B. Strafrecht, Berufsrecht, Wettbewerbsrecht) missachtet. Der Zulassungsausschuss entscheidet von Amts wegen, Anträge können die KV und die Krankenkassenseite stellen. Dem Arzt muss Gelegenheit gegeben werden, sich zu äußern.

Ein Widerspruch gegen einen Zulassungsentzug und die Anfechtungsklage gegen den Widerspruchsbescheid des Berufungsausschusses hat aufschiebende Wirkung, d. h., dass der Entzug grundsätzlich nicht wirksam wird, bis das Widerspruchsverfahren einschl. des sich anschließenden Klageverfahrens beendet ist. Es kann jedoch bei konkreter Gefährdung der Funktionsfähigkeit des vertragsärztlichen Versorgungssystems der Sofortvollzug angeordnet werden (es wäre aber durchaus offen, ob eine solche Gefährdung begründet werden kann).

Zunächst ist offen, ob in der gegenwärtigen Situation solche Verfahren überhaupt eingeleitet würden. Auch werden solche Verfahren nicht gleich zu Jahresbeginn 2021 möglich sein, weil die technischen Voraussetzungen dann noch gar nicht vorliegen (das ist anwaltlich bei der KBV schon angefragt). Wenn es zu Verfahren vor dem Zulassungsausschuss kommt, ist ebenfalls durchaus offen, ob ein Zulassungsentzug am Ende vor dem Hintergrund der Verhältnismäßigkeit rechtmäßig wäre. Wir prüfen auch derzeit, ob es Alternativen zur elektronischen Übermittlung auch in der Regelversorgung gibt, um eine Pflichtverletzung auszuschließen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

meine politische Wertung der aktuellen Ereignisse ist vernichtend!

Der Gesetzgeber greift zunehmend massiv direkt in unsere Praxisorganisation ein. Präsenzsprechzeiten, Mindestöffnungszeiten von aktuell 25 Stunden – alles beliebig veränderbar, wenn niemand Einhalt gebietet – und als Big Point die TI-Konnektoren. Wir werden per Gesetz gezwungen, eine veraltete und unsichere Technik in den Praxen zu installieren, für deren Kosten und Sicherheitsdefiziten wir haften. Das Ganze wird noch getoppt durch die Absicht, dass alle unsere Praxis- und Patientendaten zentral gespeichert werden müssen und somit auf eine elektronische Patientenakte (ePa) gelangen, auf deren Basis wir untereinander kommunizieren sollen. Als Höhepunkt des Ganzen sollen unsere Praxisteams dann die Patientinnen und Patienten technisch und inhaltlich betreuen. Noch Fragen?

Die KVen und die KBV scheinen sich auf eine Position “pro Praxen“ verständigt zu haben. Man hat offensichtlich erkannt, dass es so nicht weitergehen kann. Ich werde als Vorsitzender von MEDI GENO Deutschland und als aktueller Sprecher der Allianz Deutscher Ärzteverbände diesen Kurs zu hundert Prozent unterstützen. Dies insbesondere auch wegen der Androhung einer Ersatzvornahme des Ministeriums, die ich nicht nur für kontraproduktiv halte, sondern die ggf. ins Leere laufen wird.

Es gibt Alternativen zum harten Kurs aus dem Ministerium und bessere technische Lösungen als die aktuelle TI! Zum Beispiel unsere Vernetzung im Rahmen der Selektivverträge, die man aus meiner Sicht ohne große Kosten und unter Beteiligung aller bisherigen Player bundesweit ablösend zu den Konnektoren ausrollen könnte, aber bitte freiwillig und unter Bezahlung der Umstellungs- und Betreiberkosten! Zudem muss es eine gerichtete und ungerichtete Kommunikation der Leistungsträger geben, ohne dass eine dauerhafte zentrale Datenspeicherung erfolgt! Diese Kommunikation muss von den Verbänden und Körperschaften gehostet werden. Die ePa, die uns sehr wichtig ist, kann aus den Daten der Krankenkassen und unseren Praxisdaten befüllt werden. Dazu gibt es gesetzliche Vorschriften und sie wird vom Patienten so genutzt, wie er es wünscht und dies ebenfalls freiwillig!

Es ist endlich Bewegung in den TI-Murks gekommen, was ich sehr begrüße! Ansonsten macht es aus meiner Sicht weiterhin keinen Sinn, den technisch unsicheren Konnektor zu installieren. Wir warten auf die Termine für die Musterverfahren bezüglich der Installationskosten und der TI-Honorarstrafen. Die gematik hat aktuell bis Ende August Zeit für eine Stellungnahme vor Gericht. Hoffen wir, dass sie schnell arbeitet.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Dr. Werner Baumgärtner

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