Ambulante MRT ist neue Leistung im Kardiologievertrag

Der Facharztvertrag Kardiologie der AOK Baden-Württemberg und der Bosch BKK wurde um eine qualitativ hochwertige Diagnoseleistung ergänzt: Die Vertragspartner, zu denen auf Arztseite MEDI Baden-Württemberg, der BNK und der BNFI zählen, nehmen seit 1. Juli die Magnetresonanztomographie (MRT) des Herzens in den Vertrag auf. Niedergelassene Kardiologen, die die vereinbarten Qualifikationsanforderungen erfüllen, können diese jetzt erstmals in einer fachübergreifenden Kooperation mit Radiologen als ambulante Leistung durchführen und abrechnen.

Eine MRT wird veranlasst, wenn nach nichtinvasiven apparativen Untersuchungen wie einer Blutdruckmessung, dem Ruhe-, Belastungs- oder Langzeit-EKG und anderer bildgebender Diagnostik wie dem Herzultraschall krankhafte Veränderungen des Herzens noch genauer zu beurteilen sind.

PD Dr. Ralph Bosch, 1. Regionalvorsitzender des BNK Baden-Württemberg und MEDI-Sprecher betont: „Im Facharztvertrag Kardiologie werden Innovationen schnell und evidenzbasiert in die ambulante Versorgung gebracht. Die Einführung der ambulanten Kardio-MRT bedeutet einen weiteren solchen Schritt. Das in der stationären Versorgung etablierte Verfahren eignet sich dann, wenn nach der obligatorischen Echokardiografie weitergehende Abklärungen notwendig werden. Die Untersuchung dauert rund 45 Minuten und wird bei Bedarf von einem entsprechend qualifizierten Kardiologen direkt bei einem Radiologen vor Ort durchgeführt.“

Die Voraussetzungen für die Durchführung entsprechen den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie. Die Leistung wird der erforderlichen Qualifikation und dem Aufwand entsprechend adäquat vergütet.

Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, sagt dazu: „Bislang mussten Patienten immer eine Klinik aufsuchen, wenn die Indikationsstellung eine Kardio-MRT erforderlich machte, weil ambulant entsprechende Abrechnungsmodalitäten fehlten. Zum Nutzen der Versicherten kann dies jetzt beim Facharzt geschehen, der den Patienten gut kennt und dem alle Befunde vorliegen.“

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