Regresse: So können Sie reagieren

22. Juni 2020

MEDI-Rechtsreferentin Angela Wank erklärt, wie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte Regressforderungen abwehren oder zumindest schmälern können und welche Unterstützung MEDI-Mitglieder dabei bekommen.

Wenn Sie den Regress nicht hinnehmen möchten, müssen Sie innerhalb eines Monats ab Erhalt des Regressbescheids Widerspruch bei der Prüfstelle einlegen. In der Regel werden Sie vorher um Stellungnahme gebeten. Eine Stellungnahme ersetzt aber nicht die Einlegung des Widerspruchs.

Erfolgreich kann ein Widerspruch nur sein, wenn Sie schriftlich begründen, warum Ihre Verordnungsweise aus medizinischen oder anderen Gründen sinnvoll ist beziehungsweise war. Sollte die Ausarbeitung zu lange dauern, um die Monatsfrist einzuhalten, schreiben Sie in Ihrem Widerspruch: „Meinen Widerspruch erkläre ich zunächst fristwahrend. Eine schriftliche Begründung reiche ich alsbald nach.”

Die schriftliche Begründung Ihres Widerspruchs
Ärztinnen und Ärzte sind dazu angehalten, den Bescheid genau zu prüfen und in ihrem Begründungsschreiben detailliert Stellung zu nehmen. Das bedeutet: Im Begründungsschreiben Ihres Widerspruchs müssen Sie darlegen, warum Ihre Verordnungen indiziert waren. Vorteilhaft ist es auch, wenn Sie der Prüfstelle bei Bedarf relevante Unterlagen vorlegen.

Ein Beispiel
Da ihr Patient allergisch auf einen Farbstoff in Medikament A reagiert, hat eine Ärztin das teurere, aber wirkungsgleiche Medikament B verordnet. Die KV fordert Regress. Im Begründungsschreiben zu ihrem Widerspruch legt die Ärztin nicht nur dar, dass eine entsprechende Allergie vorliegt, sondern auch, dass diese Allergie mithilfe eines Pricktests nachgewiesen wurde.

Wenn der Widerspruch abgelehnt wird
Sollte dem Regressbescheid trotz ihres Widerspruchs von dem Beschwerdeausschuss nicht abgeholfen werden, können Ärztinnen und Ärzte vor dem Sozialgericht klagen. Dafür haben sie ab Erhalt des Widerspruchsbescheids einen Monat lang Zeit. Sollten Sie gerichtlich gegen die Regressforderung vorgehen, ist es unter Umständen ratsam, einen Anwalt für Medizinrecht zu konsultieren 

MEDI-Mitglieder bekommen Unterstützung
Mitglieder können sich an ihren MEDI Verbund wenden. Die MEDI-Rechtsreferenten prüfen ihre Fälle und geben eine Einschätzung über die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs. Außerdem helfen sie Mitgliedern dabei, Punkte zu identifizieren, die sie in der Widerspruchsbegründung angreifen können. Hat die oder der Betroffene das Begründungsschreiben verfasst, überprüfen MEDI-Rechtsreferenten das Dokument und geben Empfehlungen für die Erfolgsaussichten.

Social Media

Folgen Sie uns auf unseren Plattformen.

Aktuelle MEDI-Times

MEDI-Newsletter

Mit dem kostenfreien MEDI-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und die neuesten Angebote. Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden!

Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.*

Auf Facebook kommentieren!

In Baden-Württemberg entstehen neue MEDI-MVZ

Das MEDI-MVZ-Projekt „Arztpraxen 2030“ wächst und gedeiht. In Ditzingen ist die Kalkulation abgeschlossen, der Umbau der Räumlichkeiten eingeplant und die Verträge mit den dort arbeitenden Ärzten werden zur Unterschrift vorbereitet. Das MVZ Ditzingen ist ein Gemeinschaftsprojekt der MEDIVERBUND AG mit den ze:roPRAXEN und möchte im April 2025 seine Pforten öffnen. Geschäftsführer Alexander Bieg erläutert im Gespräch mit Angelina Schütz die weiteren Schritte und wo weitere MVZ entstehen könnten.

Young MEDI: „Schimpfen kann jeder. Das bringt aber nichts!“

Young MEDI ist das Nachwuchsprogramm des MEDI Verbunds. Ziel des im Mai 2022 gegründeten Programms ist es, jungen und neu niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in Baden-Württemberg eine Stimme zu geben, insbesondere innerhalb der Selbstverwaltung. Seit gut einem Jahr ist auch die Orthopädin Iris Lasser mit von der Partie. Sie möchte vor allem auch Frauen zur Niederlassung motivieren.

MEDI: GOÄ darf Ärzteschaft nicht spalten

Der fachübergreifende Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg e. V. mahnt, dass der von der Bundesärztekammer (BÄK) und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV) konsentierte Entwurf für eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) die Ärzteschaft nicht spalten und weiter schwächen darf. MEDI lehnt den neuen GOÄ-Entwurf weiterhin entschieden ab und fordert die BÄK auf, nötige Nachbesserungen konsequent vorzunehmen.