G-BA-Beschluss zur telefonischen AU gefährdet Praxisteams

Nach dem Willen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) müssen Patientinnen und Patienten mit leichten Erkrankungen wegen einer Krankschreibung ab heute wieder in die Arztpraxis kommen. „Diese Beschlussfassung des G-BA gegen die Stimmen der Ärzteschaft ist ein Angriff auf die Gesundheit der Ärztinnen, Ärzte und MFA und in der jetzigen Situation fast kriminell“, kritisiert Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI GENO Deutschland, und fordert den G-BA auf, diesen Beschluss umgehend zurückzunehmen.

„Zu Beginn der Pandemie mussten Praxen, mangels Schutzkleidung und völlig auf sich gestellt, in wenigen Tagen Verfahren entwickeln, um ihre Patientinnen und Patienten per Telefon- oder Videosprechstunde angemessen ambulant betreuen zu können. Die politisch Verantwortlichen waren nicht in der Lage, uns die dafür notwendige Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen“, erinnert Baumgärtner. Nur dank der Maßnahmen zur Reduzierung der Kontakte und der gemeinsamen Kraftanstrengungen der Ärzteschaft und ihrer Organisationen konnte das Infektionsrisiko für die Bevölkerung und die Praxisteams abgesenkt werden.

„Hinzu kommt: wenn sich in der Praxis MFA oder ärztliches Personal bei der Arbeit infizieren, weil es an der erforderlichen Schutzkleidung fehlt, wird in der Regel die Praxis  vom Gesundheitsamt geschlossen “, so Baumgärtner. Mit jeder geschlossenen Praxis wird aber die ambulante Versorgung der chronisch kranken Menschen verschlechtert oder gar gefährdet.

„Es gibt nach wie vor keine validen Zahlen und Stichproben in Bezug auf symptomfreie infizierte Menschen und zu wenige Tests und Schutzmasken. In dieser Situation zwingt man Menschen mit Bagatellerkrankungen in unsere Praxen, die uns und unsere MFA gefährden“, kritisiert der MEDI GENO-Chef. Er berichtet in diesem Zusammenhang von vier positiven Kontrollabstrichen von Beschäftigten aus dem Gesundheitswesen, die an einem Tag in seiner Praxis, einer Corona-Schwerpunktpraxis, genommen wurden. Alle vier Personen hatten positive Ergebnisse nach der vierzehntägigen Quarantäne.

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Muss ich Begleithunde in meine Praxis lassen?

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