Funktionsfähig bleiben: Heimarbeitsplatz

Wenn MFA in Quarantäne gehen müssen, ohne sich krank zu fühlen, dürfen sie weiter arbeiten – von zu Hause aus. Welche Aufgaben können dort übernommen werden?

Lösung:
Wenn die technische Ausstattung vorhanden ist, kann ein Heimarbeitsplatz mit Zugriff auf Praxistelefon, Praxissoftware und Drucker erstellt werden. Per Datenfernübertragung kann der Laptop am Heimarbeitsplatz genutzt werden, um Kontakt mit dem Praxis-Server herzustellen. Die MFA kann also Termine vergeben und bei allen Patienten eine erweiterte Corona-Triage (nach Vorlage) durchführen.

Wenn es sich um einen üblichen Infekt handelt, kann sie für den Patienten eine AU-Bescheinigung ausstellen, die in der Praxis ausgedruckt und versendet wird. Der Arzt kontrolliert das Vorgehen.

Kommentar:
Ob die technischen Voraussetzungen im Einzelfall gegeben sind, erfragt man am besten beim EDV-Support.

Bitte beachten: Das Wissen über das neue Coronavirus wächst, der Wissensstand verändert sich manchmal sehr schnell. Informationen haben also in Zeiten von Corona eine kurze Halbwertszeit. Wir bemühen uns, jede praktikable Idee bis ins letzte Detail auch daraufhin zu prüfen, ob sie juristisch tragfähig ist. Unterstützen Sie uns mit Ihren Hinweisen und Tipps – danke!

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Muss ich Begleithunde in meine Praxis lassen?

Ein Hund in der Arztpraxis widerspricht zwar für viele im ersten Moment den Vorstellungen von einem sauberen und hygienischen Umfeld. Aus Sicht der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft, des Robert-Koch-Instituts und des Bundesgesundheitsministeriums spricht in aller Regel kein Hygienerisiko und auch sonst nichts gegen die Mitnahme von Assistenz- oder Begleithunden in medizinische Einrichtungen. Denn gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland dürfen Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden.

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