Wenn MFA in Quarantäne gehen müssen, ohne sich krank zu fühlen, dürfen sie weiter arbeiten – von zu Hause aus. Welche Aufgaben können dort übernommen werden?
Lösung:
Wenn die technische Ausstattung vorhanden ist, kann ein Heimarbeitsplatz mit Zugriff auf Praxistelefon, Praxissoftware und Drucker erstellt werden. Per Datenfernübertragung kann der Laptop am Heimarbeitsplatz genutzt werden, um Kontakt mit dem Praxis-Server herzustellen. Die MFA kann also Termine vergeben und bei allen Patienten eine erweiterte Corona-Triage (nach Vorlage) durchführen.
Wenn es sich um einen üblichen Infekt handelt, kann sie für den Patienten eine AU-Bescheinigung ausstellen, die in der Praxis ausgedruckt und versendet wird. Der Arzt kontrolliert das Vorgehen.
Kommentar:
Ob die technischen Voraussetzungen im Einzelfall gegeben sind, erfragt man am besten beim EDV-Support.
Bitte beachten: Das Wissen über das neue Coronavirus wächst, der Wissensstand verändert sich manchmal sehr schnell. Informationen haben also in Zeiten von Corona eine kurze Halbwertszeit. Wir bemühen uns, jede praktikable Idee bis ins letzte Detail auch daraufhin zu prüfen, ob sie juristisch tragfähig ist. Unterstützen Sie uns mit Ihren Hinweisen und Tipps – danke!