So geht das: AU-Bescheinigungen für erkältete Patienten

Patientinnen und Patienten mit Erkältungssymptomen sollen nicht in die Praxis kommen und können bis zu zwei Wochen zu Hause bleiben. Sie brauchen also AU-Bescheinigungen. Wie organisiert man den Ablauf?

Lösung:
Die Tür zur Praxis wird verschlossen, ein Aushang informiert darüber, dass Patienten mit Erkältungssymptomen sich telefonisch in der Praxis melden sollen. Die MFA fragt mit einem standardisierten Fragenkatalog ab, ob der Patient so schwere Symptome hat, dass weitere Maßnahmen (Corona-Test, Klinik, Notarzt) nötig sind. Wenn eine AU-Bescheinigung ausreichend ist, druckt sie diese aus und informiert den Patienten, wo ein gesunder Angehöriger die Bescheinigung abholen kann.

Alternativ: Die Bescheinigung wird per Post verschickt. Dann kann die Gebührenordnungsposition 40122 (0,90 Euro) berechnet werden.

Falls der Patient im betreffenden Quartal noch nicht in der Praxis war, kann die Bescheinigung nach Telefonkontakt mit der Gebührenordnungsposition 01435 (88 Punkte/9,67 Euro) abgerechnet werden. (Quelle: KBV)

Kommentar:
„Leider gibt es einige Patientinnen und Patienten, die trotz aller Hinweise zur Praxis kommen und ihre AU-Bescheinigung abholen wollen“, sagt Dr. Michael Eckstein, stellvertretender Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg. „Je nach den räumlichen Verhältnissen ist zu entscheiden, ob es einen Ort für die Übergabe außerhalb der Praxis gibt. Keinesfalls dürfen Erkältungs-Patienten durch die Praxistür kommen. In vielen Fällen kann die AU-Bescheinigung auch mit der Post verschickt werden.“

Bitte beachten: Das Wissen über das neue Coronavirus wächst, der Wissensstand verändert sich manchmal sehr schnell. Informationen haben also in Zeiten von Corona eine kurze Halbwertszeit. Wir bemühen uns, jede praktikable Idee bis ins letzte Detail auch daraufhin zu prüfen, ob sie juristisch tragfähig ist. Unterstützen Sie uns mit Ihren Hinweisen und Tipps – danke!

Social Media

Folgen Sie uns auf unseren Plattformen.

Aktuelle MEDI-Times

MEDI-Newsletter

Mit dem kostenfreien MEDI-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und die neuesten Angebote. Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden!

Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.*

Auf Facebook kommentieren!

Muss ich Begleithunde in meine Praxis lassen?

Ein Hund in der Arztpraxis widerspricht zwar für viele im ersten Moment den Vorstellungen von einem sauberen und hygienischen Umfeld. Aus Sicht der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft, des Robert-Koch-...

Muss ich Begleithunde in meine Praxis lassen?

Ein Hund in der Arztpraxis widerspricht zwar für viele im ersten Moment den Vorstellungen von einem sauberen und hygienischen Umfeld. Aus Sicht der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft, des Robert-Koch-Instituts und des Bundesgesundheitsministeriums spricht in aller Regel kein Hygienerisiko und auch sonst nichts gegen die Mitnahme von Assistenz- oder Begleithunden in medizinische Einrichtungen. Denn gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland dürfen Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden.

Neue Partnerschaft stärkt MEDI-MVZ

Die gesetzliche Ungerechtigkeit bei den Gründungseigenschaften von medizinischen Versorgungszentren (MVZ) waren Auslöser dafür, dass MEDI Baden-Württemberg mit dem ambulanten Gesundheitsversorger ze:roPRAXEN im letzten Jahr eine Tagesklinik in Bad Säckingen gekauft hat. Damit entwickelt MEDI sein MVZ-Konzept „Arztpraxen 2030“ und die damit verbundene ambulante ärztliche Versorgung weiter.