Wenn der Chef oder die Chefin plötzlich krank wird …

Nur mal angenommen, Sie wären gestern mit Halsschmerzen, Fieber und Atemnot aufgewacht. Oder ein Unfall hätte Sie direkt auf die Intensivstation befördert. Zahllose weitere Notfälle sind vorstellbar – von Babyblues über Bandscheibe bis Burnout. Würde in so einem Fall in Ihrer Praxis das Chaos regieren?

Natürlich kann jemand bestellten Patienten absagen, ein “Wegen-Krankheit-geschlossen”-Schild aufhängen und hoffen, dass bald wieder alles in Ordnung ist. Nur: Wie geht es weiter, wenn das nicht der Fall ist? Hilfreich wäre eine Art Erste-Hilfe-Ordner (Pappe oder PC – Hauptsache, gut gepflegt!) mit den wichtigsten Informationen für diese Art von Notfall.

Ansprechpartner:
Wer muss über den Ausfall des Praxisinhabers informiert werden? LÄK, KV, Steuerberater – noch jemand? Eine aktuelle Liste oder Datei der wichtigsten Ansprechpartner mit Namen, Kontaktdaten, und Funktionen (KV, Steuerberater, evtl. Rechtsanwalt oder Versicherungsmakler) spart Zeit.

Vertretung:
In welchen Fällen soll eine Vertretung organisiert werden? Für welchen ungefähren Zeitraum macht das Sinn? Gibt es jemanden, der eventuell eine Vertretung übernehmen könnte, beispielsweise ein ehemaliger Assistent oder der ehemalige Praxisinhaber? Gibt es befreundete Kolleginnen oder Kollegen, die im Zweifelsfall einspringen oder beratend unterstützen können?

Finanzen:
Wer ist bankbevollmächtigt für die Praxiskonten? Privatkonten? Zahlung der Gehälter? Steuern? Sozialabgaben? Ist ein Gespräch mit der Bank nötig? Welche Mitarbeiter sind in der Lage, Vorarbeiten für KV- und Privatabrechnungen zu übernehmen?

Versicherungen:
Welche Versicherungen müssen über die krankheitsbedingte Abwesenheit informiert werden: Krankenversicherung? Krankentageversicherung? Krankenhaustagegeldversicherung? Unfallversicherung?

Corona und Versicherung
Gut zu wissen, dass die HDI-Versicherungen das Coronavirus in die Liste der Krankheiten aufgenommen hat, die im Rahmen der gewerblichen Betriebsschließungsversicherung genannt sind. Behördlich angeordnete Betriebsschließungen aufgrund des neuartigen Coronavirus sind folglich mitversichert.

Ebenfalls wichtig ist eine Entscheidung von Versicherungen wie DÄV und HDI, die Quarantäne-Zeiten betrifft. Wenn Sie aus diesem Grund einen Praxisvertreter oder anderes medizinisches Personal einstellen, besteht für diese Versicherungsschutz innerhalb der Berufshaftpflichtversicherung bei der HDI Versicherung AG. Aber findet man überhaupt einen Praxisvertreter? Die Nachfrage nach Vertretungsärzten ist groß, nicht nur Kliniken suchen intensiv nach Personal. Vermittlungsagenturen raten dazu, im privaten Bereich nach Lösungen zu suchen.

Die beste Lösung: Bleiben Sie gesund!

Ruth Auschra

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Muss ich Begleithunde in meine Praxis lassen?

Ein Hund in der Arztpraxis widerspricht zwar für viele im ersten Moment den Vorstellungen von einem sauberen und hygienischen Umfeld. Aus Sicht der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft, des Robert-Koch-...

Muss ich Begleithunde in meine Praxis lassen?

Ein Hund in der Arztpraxis widerspricht zwar für viele im ersten Moment den Vorstellungen von einem sauberen und hygienischen Umfeld. Aus Sicht der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft, des Robert-Koch-Instituts und des Bundesgesundheitsministeriums spricht in aller Regel kein Hygienerisiko und auch sonst nichts gegen die Mitnahme von Assistenz- oder Begleithunden in medizinische Einrichtungen. Denn gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland dürfen Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden.

Neue Partnerschaft stärkt MEDI-MVZ

Die gesetzliche Ungerechtigkeit bei den Gründungseigenschaften von medizinischen Versorgungszentren (MVZ) waren Auslöser dafür, dass MEDI Baden-Württemberg mit dem ambulanten Gesundheitsversorger ze:roPRAXEN im letzten Jahr eine Tagesklinik in Bad Säckingen gekauft hat. Damit entwickelt MEDI sein MVZ-Konzept „Arztpraxen 2030“ und die damit verbundene ambulante ärztliche Versorgung weiter.