AOK-Hausarztvertrag: Nun gibt es auch E-Bikes für VERAH

16. März 2020

Seit diesem Monat können Praxen, die in Baden-Württemberg am AOK-Hausarztvertrag teilnehmen, neben einem Kleinwagen auch ein E-Bike zu Sonderkonditionen leasen. Speziell geschulte MFA, sogenannte Versorgungsassistentinnen in der Hausarztpraxis (VERAH), nutzen die Fahrzeuge für Routinehausbesuche, um den Hausarzt zu entlasten und die Versorgung zu verbessern.

In einer Umfrage konnten sich vier von fünf VERAH den Einsatz eines E-Bikes sehr gut vorstellen, 30 Prozent würden es sogar anstelle eines Autos für Hausbesuche bevorzugen. Das neue Angebot fördern die Vertragspartner für Praxen, die eine VERAH beschäftigen mit einem monatlichen Zuschuss von 50 Euro pro E-Bike. Zusätzlich erhält jede VERAH einen hochwertigen Fahrradrucksack zur Aufbewahrung notwendiger Hausbesuchsutensilien.

Fast 2.300 VERAH sind landesweit im Einsatz

Die Stärkung von Teamwork-Strukturen ist seit Vertragsstart 2008 ein zentrales Anliegen der Vertragspartner. Derzeit unterstützen bereits über 2.300 ausgebildete VERAH die rund 4.500 an der Versorgung teilnehmenden Hausärzte. Die erfolgreiche Mobilitätsoffensive läuft seit 2013 unter dem Motto „VERAHmobil – Ihre Hausarztpraxis vor Ort im AOK Hausarztprogramm“. Bisher wurden bereits über 1.000. Fahrzeuge ausgeliefert. Pro Jahr werden damit rund hunderttausend Routinehausbesuche durchgeführt.

Für die KFZ-Variante gibt es die Auswahl zwischen einem VW up und einem e-up. Ersterer wird pro Monat mit 100 Euro und die E-Variante seit Januar 2020 mit 130 Euro bezuschusst. Auch von dem Angebot des E-Bikes erwarten die Vertragspartner ein reges Interesse.

Partner dafür ist der Dienstradleasinganbieter JobRad, der in Baden-Württemberg mit rund 700 Fachhändlern kooperiert. Ein umfassendes Angebot und eine professionelle Unterstützung vor Ort sind somit gewährleistet.

Weitere Informationen gibt es unter: www.verahmobil.de

Social Media

Folgen Sie uns auf unseren Plattformen.

Aktuelle MEDI-Times

MEDI-Newsletter

Mit dem kostenfreien MEDI-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und die neuesten Angebote. Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden!

Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.*

Auf Facebook kommentieren!

Apothekenreform: Ärzteverband MEDI fordert Dispensierrecht und Entlastung der Praxen – statt Kompetenzen zu verlagern

MEDI Baden-Württemberg e. V. kritisiert die politischen Pläne, Apotheken im Rahmen der geplanten Apothekenreform deutlich mehr Befugnisse zu übertragen. Aus Sicht von MEDI brauchen Arztpraxen vor allem Entlastung durch Bürokratieabbau, die Entbudgetierung und eine effizientere Digitalisierung – statt einer Verschiebung medizinischer Kompetenzen. Zusätzlich fordert der Verband das Dispensierrecht für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im Bereitschaftsdienst und Notdienst, um die Handlungsfähigkeit zu stärken und die Versorgung – insbesondere in ländlichen Regionen – zu verbessern.

ePA: MEDI GENO Deutschland hofft auf „nicht zu holprigen Start“

Ab heute ist die Nutzung und Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) für Vertragsärztinnen und ‑ärzte sowie vertragsärztlich tätige Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gesetzlich verpflichtend. Praxisabläufe dürfen laut MEDI GENO Deutschland e. V. durch die ePA nicht gestört werden. Der fachübergreifende Ärzteverband fordert die Politik auf, hinsichtlich Praktikabilität und Datensicherheit weiter nachzubessern – in enger Abstimmung mit der niedergelassenen Ärzte- und Psychotherapeutenschaft.

Finanzkommission Gesundheit: MEDI kritisiert Ausschluss der niedergelassenen Ärzteschaft

Der fachübergreifende Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg e. V. kritisiert, dass Bundesgesundheitsministerin Nina Warken für die Finanzkommission Gesundheit ausschließlich Vertreterinnen und Vertreter aus Universitäten und Kliniken berufen hat, um Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu erarbeiten. MEDI warnt davor, die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten mit ihrer wichtigen Praxiserfahrung auszuschließen.