Schutzmaßnahmen: Tür zur Praxis verschließen

Ein Aushang an der Praxistür reicht nicht immer aus, um Patientinnen und Patienten zum Umkehren zu bewegen. Wenn ein Patient mit oder ohne Erkältungssymptome die Praxis betreten hat und später positiv auf COVID-19 getestet wird, müssen die Praxismitarbeiter 14 Tage in Quarantäne.

Lösung:
Die Tür zur Praxis wird verschlossen, ein Aushang informiert über den Sinn der Maßnahme. Ein Hinweisschild fordert zum Klingeln auf. Über die Sprechanlage wird der Patient aufgefordert, sich in der Praxis telefonisch zu melden. Bis auf ganz wenige Ausnahmen kann das Anliegen telefonisch bearbeitet werden. Grundsätzlich rät MEDI-Chef Dr. Werner Baumgärtner allen Kolleginnen und Kollegen: „Wer eine Praxis betreten möchte, muss eine Schutzmaske tragen.“

Kommentar:
Zu diesen massiven Einschränkungen müssen aktuell viele Praxen greifen, um das Ansteckungsrisiko für Patientinnen, Patienten und Praxisteams zu minimieren. Andernfalls droht die Gefahr, dass Praxen geschlossen werden müssen und medizinisches Personal in Quarantäne muss.

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1 Kommentar

  1. Michael Eckstein

    Wir müssen weiterhin in unseren Praxen jede mögliche Infektionsmöglichkeit minimieren. Das beginnt damit, dass an der Praxistüre nach klaren, vorher festgelegten Regeln entschieden wird, wer wirklich in die Praxis muss. Leider setzen dies immer noch viele Praxen nicht stringent um. Dies ist meines Erachtens unverantwortlich, auch dem eigenen Personal gegenüber.
    Die Diskussion um das Tragen von Schutzmasken ist derzeit in vollem Gange. Dass diese von den Patienten innerhalb der Praxis getragen werden, ist selbstverständlich. Zum Schutz der eigenen Reserven, reicht es aber völlig aus, wenn die Patienten eigene Masken tragen oder sich Tücher vor das Gesicht binden.

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