Keine Gesetzesänderung! Unsere Haus- und Facharztverträge in Baden-Württemberg sind erst einmal sicher

Es gibt gute Nachrichten: die Änderung im SGB V, die jegliche Verknüpfung von Diagnosen und Vergütung verboten hätte, ist vom Tisch. Die Tatsache, dass sich sowohl die Union als auch die SPD bei der Bundestagsdebatte für Versorgungsverträge ausgesprochen haben, lässt hoffen, dass wir nicht bei der nächsten Änderung im SGB V wieder ein Déjà-vu-Erlebnis haben. Unsere Haus- und Facharztverträge sind somit erst einmal sicher.

Es war ein Ringen über Monate gegen den öffentlichen Generalverdacht, dass wir bei der Kodierung im Rahmen unserer Versorgungsverträge mogeln würden. Dafür gibt es aber keinerlei Morbiditätsdaten aus den letzten Jahren, wie sogar Professor Dr. Jürgen Wasem bei der Anhörung im Bundestag im Dezember feststellte. Dennoch war die Front aus Kassenvorständen und Politikern gegen uns bis zum Schluss hartnäckig, trotz aller Lösungsvorschläge unsererseits. Nun, Ende gut, alles gut!

Ich möchte mich, auch stellvertretend für die orthopädischen und kardiologischen Fachärzte und deren Vorstandsspitzen, bei unseren Vertragspartnern, der AOK Baden-Württemberg sowie dem Hausärzteverband auf Bundes- und Landesebene, bedanken. Bundestagsabgeordnete Karin Maag, MdB aus Stuttgart, hatte mich als Sachverständigen zur Anhörung des Gesundheitsausschusses am 18. Dezember nach Berlin eingeladen, wofür ich ihr ausgesprochen dankbar bin. Bundestagsabgeordneter Michael Hennrich, MdB aus Nürtingen, hatte bei der Debatte im Bundestag von „blühenden Landschaften in Baden-Württemberg“ – bezugnehmend auf unsere Verträge – gesprochen. Soviel Lob und Unterstützung gab es schon lange nicht mehr.

Nun gilt es, die Facharztverträge in Baden-Württemberg und hoffentlich auch außerhalb von Baden-Württemberg weiterzuentwickeln. Das hilft den Praxen und auch den KVen, auch wenn diese es nicht immer erkennen, leider! In Baden-Württemberg sind nach dem Wunsch unserer Vorstände die Gynäkologen die nächste Fachgruppe, die wir abfragen werden, ob sie einen Facharztvertrag wünschen. Wir brauchen für jeden Vertrag die Unterstützung des jeweiligen Fachverbands und eine Mehrheit, die mitmacht. Ich bin optimistisch, dass wir gemeinsam mit dem Fachärzteverband der Gynäkologen, noch in diesem Jahr das Projekt angehen können. Von Seiten der Krankenkassen in Baden-Württemberg sind nach wie vor die AOK Baden-Württemberg und die Bosch BKK erste Ansprechpartner.

Das komplette Rundschreiben finden Sie auch noch eimal hier zum Download.