Hier finden Sie alles zum neuen AOK-Facharztvertrag Nephrologie

Am 1. April startet in Baden-Württemberg der neue Nephrologievertrag nach §140 a YSGB V der Landes-AOK. Wesentliche Vorteile gegenüber der Regelversorgung sind ausreichend Zeit für eine umfassende Beratung und Unterstützung der Patientinnen und Patienten, um in frühen Stadien ein Fortschreiten der chronischen Nierenerkrankung zu verhindern oder zumindest zu verlangsamen und in allen Phasen des Krankheitsprozesses Komplikationen zu vermindern.Praxen, die Interesse an einer Teilnahme haben, finden alle Details, Unterlagen und Ansprechpartner hier

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Diesen Monat gibt es Technik zu tollen Preisen

Diesen Juni bekommen unsere MEDI-Mitglieder boso Blutdruckmessgeräte, handliche Otoskope und Littmann Stethoskope zum tollen Vorzugspreis. Wie immer achten wir darauf, dass es hochwertige und langlebi...

Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bis 20. Juli nötig

Bis spätestens zum 20. Juli 2023 müssen erstmals alle zugelassenen und ermächtigten Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bei den Zulassungsausschüssen ihrer jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Das ist online, per Post oder via Fax möglich und gilt für die genannten Gruppen und die bei ihnen angestellten Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, sofern sie an der vertragsärztlichen Versorgung mitwirken. Dies regelt das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung.

Diesen Monat gibt es Technik zu tollen Preisen

Diesen Juni bekommen unsere MEDI-Mitglieder boso Blutdruckmessgeräte, handliche Otoskope und Littmann Stethoskope zum tollen Vorzugspreis. Wie immer achten wir darauf, dass es hochwertige und langlebige Produkte sind, sodass Sie mit Sicherheit lange Spaß an unseren Monatsangeboten haben.