Hier finden Sie alles zum neuen AOK-Facharztvertrag Nephrologie

Am 1. April startet in Baden-Württemberg der neue Nephrologievertrag nach §140 a YSGB V der Landes-AOK. Wesentliche Vorteile gegenüber der Regelversorgung sind ausreichend Zeit für eine umfassende Beratung und Unterstützung der Patientinnen und Patienten, um in frühen Stadien ein Fortschreiten der chronischen Nierenerkrankung zu verhindern oder zumindest zu verlangsamen und in allen Phasen des Krankheitsprozesses Komplikationen zu vermindern.Praxen, die Interesse an einer Teilnahme haben, finden alle Details, Unterlagen und Ansprechpartner hier

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