Vertragspartner im Südwesten begrüßen Last-minute-Änderungen im Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz

Aus Sicht der Vertragspartner der AOK-Haus-und Facharztverträge in Baden-Württemberg sind mit wichtigen Änderungen im FKG, die der Bundestag in der heutigen abschließenden Lesung gegenüber dem Kabinettsentwurf beschlossen hat, die Weichen an entscheidenden Stellen noch richtig gestellt worden. Laut Einschätzung der Vertragspartner sind diese grundlegend für eine erfolgreiche Fortsetzung der 2008 gestarteten Selektiverträge. Am AOK-Hausarztprogramm nehmen mittlerweile rund 1,7 Millionen Versicherte teil, am gemeinsamen Facharztprogramm mit der Bosch BKK rund 730.000.

Bis zuletzt hatten die Vertragspartner nichts unversucht gelassen, um die Fortsetzung der Selektivverträge zu gewährleisten. Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, kommentiert den Gesetzesbeschluss: „Das FKG war ein Damoklesschwert für alle Selektivverträge. Speziell durch das Verbot, in den Facharztverträgen auf konkrete Behandlungsdiagnosen Bezug zu nehmen, um daran Leistung und Vergütung bedarfsgerecht auszurichten. Wir haben immer betont, dass es nur so möglich ist, der zunehmenden Zahl von Patienten mit hoher Morbidität und chronischen Erkrankungen eine über die Regelversorgung hinausgehende Versorgung anzubieten. Wir hoffen, dass dieses Thema durch die ersatzlose Streichung jetzt endgültig vom Tisch ist.“

Der Kabinettsentwurf sah außerdem vor, Diagnosen, die vom Hausarzt vergeben wurden, niedriger zu bewerten. Diese Regelung wurde ebenfalls ersatzlos gestrichen. Dr. Berthold Dietsche, Chef des Hausärzteverbands Baden-Württemberg begrüßt diesen Sinneswandel mit Nachdruck: „Diese Regelung hätte eine Entwertung der hausärztlichen Versorgung dargestellt und gerade die Krankenkassen bestraft, die auf eine bessere Versorgungssteuerung durch die HZV setzen. Durch die Änderung wird nicht zuletzt auch verhindert, dass Versicherte bewusst zum Facharzt geschickt werden und damit die dringend erforderliche Koordinierungsfunktion des Hausarztes ausgehebelt wird.“

Erfolgsweg entschlossen fortsetzen

2020, im Jahr des zehnjährigen Bestehens der Facharztverträge, wollen die Vertragspartner ihren Erfolgsweg gemeinsam und entschlossen fortsetzen. Dazu sagt Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg: „Durch die beiden Streichungen in letzter Minute besteht jetzt Planungssicherheit für bestehende und neue Verträge. Am 1. April startet im Fachbereich Nephrologie der nächste Facharztvertrag, Pneumologie und HNO sollen bis Jahresende folgen. Ärgerlich bleibt allerdings, dass mit der nun beschlossenen Regionalkomponente im Finanzausgleich der Krankenkassen die wirtschaftlich positiven Effekte aus Baden-Württemberg abgezogen und in Subventionen ungesteuerter Überversorgung und Ineffizienzen anderer Bundesländer umgeleitet werden.“

Social Media

Folgen Sie uns auf unseren Plattformen.

Aktuelle MEDI-Times

MEDI-Newsletter

Mit dem kostenfreien MEDI-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und die neuesten Angebote. Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden!

Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.*

Auf Facebook kommentieren!

Muss ich Begleithunde in meine Praxis lassen?

Ein Hund in der Arztpraxis widerspricht zwar für viele im ersten Moment den Vorstellungen von einem sauberen und hygienischen Umfeld. Aus Sicht der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft, des Robert-Koch-...

Muss ich Begleithunde in meine Praxis lassen?

Ein Hund in der Arztpraxis widerspricht zwar für viele im ersten Moment den Vorstellungen von einem sauberen und hygienischen Umfeld. Aus Sicht der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft, des Robert-Koch-Instituts und des Bundesgesundheitsministeriums spricht in aller Regel kein Hygienerisiko und auch sonst nichts gegen die Mitnahme von Assistenz- oder Begleithunden in medizinische Einrichtungen. Denn gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland dürfen Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden.

Neue Partnerschaft stärkt MEDI-MVZ

Die gesetzliche Ungerechtigkeit bei den Gründungseigenschaften von medizinischen Versorgungszentren (MVZ) waren Auslöser dafür, dass MEDI Baden-Württemberg mit dem ambulanten Gesundheitsversorger ze:roPRAXEN im letzten Jahr eine Tagesklinik in Bad Säckingen gekauft hat. Damit entwickelt MEDI sein MVZ-Konzept „Arztpraxen 2030“ und die damit verbundene ambulante ärztliche Versorgung weiter.