Elektronische Arztvernetzung: 90 Prozent der PVS-Anbieter sind dabei

Anlässlich der ersten Hausmesse zur Elektronischen Arztvernetzung (eAV) in Ludwigsburg zeigen sich die Vertragspartner der AOK-Haus- und Facharztverträge in Baden-Württemberg zufrieden mit der Entwicklung. Fünf Monate nach dem Start nehmen rund 400 Haus- und Fachärzte an der eAV teil, obwohl bis dato erst 20 Prozent der Vertragssoftwarehersteller die Umsetzung der eAV anbietet. Durch den Einstieg der beiden Marktführer im Bereich Praxisverwaltungssoftware (PVS) sowie weiterer Hersteller wird die Softwareverfügbarkeit ab dem 2. Quartal 2020 bei rund 90 Prozent liegen.

Bis Jahresende soll daher die Anzahl der teilnehmenden Praxen auf mindestens 2.000 ansteigen. Neben den bereits existierenden zwei Anwendungen elektronischer Arztbrief (eArztbrief) und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) kommt im nächsten Jahr mit der elektronischen Medikationsinformation (HAUSKOMET) die dritte Anwendung zum Einsatz. Darüber hinaus ist vorgesehen, die EAV durch einen eEinweisungsbrief und einen eEntlassbrief mit dem Krankenhaussektor zu verbinden. Zudem sollen über die EAV Telekonsile zwischen Hausärzten und Dermatologen etabliert werden, die eine schnellere Diagnosestellung und Therapie ermöglichen.

„Die Alternative Regelversorgung ist bundesweit eine Erfolgsstory in der ambulanten Versorgung mit besserer Qualität und besseren Strukturen“, so der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann. „Mit der EAV haben wir innerhalb kürzester Zeit auf freiwilliger Basis eine einmalige digitale Arztvernetzung aufgesetzt. Möglich war das, weil wir gemeinsam mit den ärztlichen Partnern die regionalen Gestaltungsmöglichkeiten in den Selektivverträgen seit über elf Jahren konsequent nutzen.“

eAU wurde schnell Routine

Die eAU war in den teilnehmenden Praxen sehr schnell Routine und wurde in den ersten fünf Monaten schon über 32.000 Mal verschickt. Die Resonanz von Praxen und Patienten auf den schnellen und einfachen Versand war überaus positiv. Mittlerweile liegen auch die ersten Erfahrungen zum eArzt-brief vor. Teilnehmer loben die Vereinheitlichung und Vereinfachung der transportierten Inhalte durch den strukturierten Versand, denn wichtige Inhalte wie Medikations- oder Labordaten werden durch das PVS automatisch befüllt. Als dritte Anwendung ermöglicht HAUSKOMET den komfortablen elektronischen Austausch von Medikationsinformationen zwischen den behandelnden Ärzten.

Die zentrale Ablage sorgt für Transparenz und verbessert den Verordnungsprozess, indem etwa Doppelverordnungen reduziert werden. Bei Bedarf können die Informationen genutzt werden, um den bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP) schnell und einfach zu aktualisieren und dem Patienten auszuhändigen. Als weitere Besonderheit soll das Tool zukünftig um eine Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit im Hinblick auf ausgewählte relevante Arzneimittelrisiken erweitert werden.

Schnittstelle zum stationären Sektor verbessern

Gerade an der Schnittstelle von Krankenhaus zum ambulanten Sektor gibt es Versorgungslücken durch Informationsdefizite und Medienbrüche. Aufbauend auf den etablierten Haus- und Facharztverträgen wollen die Vertragspartner auch in diesem Bereich durch eine strukturierte Verzahnung Abhilfe schaffen und neue Maßstäbe setzen.

Als wesentliche Elemente sind ein elektronischer Einweisungs- und ein Entlassbrief vorgesehen. In der Digitalisierung von Unterstützungsprozessen liegen gerade in den Selektivverträgen aufgrund der regionalen Gestaltungsfreiheiten große Chancen und Potentiale zur Verbesserung der Versorgung.

Ab Herbst 2020 wird über die EAV die telemedizinische Anwendung TeleDerm flächendeckend ausgerollt. Dabei handelt es sich um die Fortführung eines ursprünglich vom Innovationsfonds im Rahmen des AOK-Hausarztvertrags in Baden-Württemberg geförderten Projektes zur Durchführung dermatologischer Telekonsile. Bei unklaren Hautveränderungen fordert der Hausarzt über eine sichere Datenleitung die fachärztliche Expertise von einem Dermatologen an. Binnen maximal zwei Tagen erhält er die Diagnose vom Facharzt. Solche innovativen Angebote stärkten die Hausarzt-Patientenbeziehung und tragen zukünftig wesentlich dazu bei, dass bei räumlicher Ausdünnung von Versorgungsstrukturen die Patienten weiterhin adäquat betreut werden könnten, so die Vertragspartner.

Höchste Priorität hat die sichere und datenschutzkonforme Ausgestaltung der Digitalisierung. Die Vertragspartner setzen unter anderem auf die seit Jahren bewährte Übertragungstechnik mittels HZV-Online-Key. Die Daten werden über einen zentralen Server in den Hochsicherheits-Rechenzentren der Managementgesellschaften von HÄVG und MEDIVERBUND versendet.

„Keine zentrale Speicherung von Patientendaten“

Mit Blick auf das verabschiedete Digitale-Versorgungs-Gesetz kommentiert Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland: „Wir wollen und müssen den digitalen Wandel selbst gestalten und zwar ohne faule Kompromisse bei Datenschutz und Sicherheit. Dabei wird der Austausch behandlungsrelevanter Informationen optional von den Ärzten selbst und nicht durch den Patienten koordiniert. Minister Spahn verfolgt mit seiner Gesetzgebung leider das Gegenteil. Eine zentrale Speicherung von Patientendaten und eine Zwangsdigitalisierung der Praxen sind der falsche Weg.“

 

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